Belgien

Teilweises Länderprofil BE EU Europäische Union

Auswählbar sind alle Länder. Eine wissenschaftliche Länderbewertung liegt aber nur dort vor, wo wir belastbare Quellen gefunden und geprüft haben.

Geltende Rahmen: Belgien · Europäische Union · Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Auf einen Blick

Datenlage je Themenbereich
ThemenbereichGeltende Rahmen
Pestizide und PestizidrückständeBelgien Datenqualität: mittel
Europäische Union Datenqualität: hoch
Tierarzneimittel und AntibiotikaBelgien Datenqualität: hoch
Europäische Union Datenqualität: mittel
Hormonelle WachstumsfördererEuropäische Union Datenqualität: mittel
Schadstoffe (Schwermetalle, PFAS, PCB, Dioxine, Nitrat)Europäische Union Datenqualität: mittel
Mykotoxine (Schimmelpilzgifte)Europäische Union Datenqualität: mittel
Krankheitserreger (Salmonellen, Campylobacter u. a.)Belgien Datenqualität: mittel
Europäische Union Datenqualität: hoch
Zusatzstoffe und VerarbeitungEuropäische Union Datenqualität: mittel
Tierhaltung und FuttermittelEuropäische Union Datenqualität: mittel
Kontrollen, Importe, Rückrufe, KennzeichnungBelgien Datenqualität: mittel
Europäische Union Datenqualität: mittel
TrinkwasserBelgien Datenqualität: mittel
Europäische Union Datenqualität: niedrig

Nationales Profil: Belgien

Belgien wendet das EU-Lebensmittelrecht an; dieses Profil ergänzt nur nationale Überwachungsergebnisse. 2024 meldete Belgien 4198 Proben auf Pestizidrückstände an die EFSA; 4,19 % überschritten einen Rückstandshöchstgehalt. Die Probenahme ist überwiegend risikobasiert, daher lässt sich diese Quote nicht direkt mit anderen Ländern vergleichen. Die Verkäufe antimikrobieller Tierarzneimittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere lagen 2024 bei 70,7 mg/PCU (EU: 89,6 mg/PCU). Im Rahmen des nationalen Bekämpfungsprogramms wurden 2024 Salmonellen in 2,2 % der untersuchten Herden adulter Legehennen und in 2,3 % der Masthähnchenherden gefunden. Laut JMP-Schätzung nutzten 2024 99,5 % der Bevölkerung sicher verwaltetes Trinkwasser.

Rechercheumfang: Nationales Zusatzprofil; das EU-Recht steht im EU-Profil und wird nicht wiederholt. Die Daten stammen ausschließlich aus EU-weit vergleichbaren Quellen: dem EFSA-Bericht 2024 zu Pestizidrückständen und seinen CSV-Dateien zur Datenvisualisierung (je berichtendem Land), dem ESUAvet-Bericht 2024 der EMA (Tabellen 2, A9 und Anhang 7), dem EFSA/ECDC One Health 2024 Zoonoses Report (Tabellen 20–21) und Schätzungen des WHO/UNICEF JMP über die World-Bank-API. Die Websites der zuständigen Behörden wurden per HTTP-Anfrage geprüft. Nicht abgedeckt: Hormone, Kontaminanten, Mykotoxine, Zusatzstoffe, Tierhaltung und Futtermittel (husbandry_feed). Der EFSA National Summary Report zu Pestiziden (EN-10002) und der EFSA-Bericht zu Tierarzneimittelrückständen (EN-9913) waren nicht zugänglich (HTTP 403).

Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

Pestizide und Pestizidrückstände – Belgien

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Es gilt EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 396/2005; siehe EU-Profil). Keine nationalen Rückstandshöchstgehalte.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
In den geprüften Quellen nicht dokumentiert.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
EU-Bericht der EFSA 2024 zu Pestizidrückständen, Datenvisualisierung „Reporting country“ (MANCP inkl. Teilmenge EU-MACP), Probenahmeland Belgien: 4198 Proben; 47,26 % mit quantifizierten Rückständen; 4,19 % über dem gesetzlichen Grenzwert (Rückstandshöchstgehalt); 2,6 % nach Berücksichtigung der Messunsicherheit nicht konform; 35,52 Proben je 100.000 Einwohner. Herkunft der Proben (Anteil der Proben): einheimisch 29,66 %, anderes berichtendes EU-/EWR-Land 21,92 %, Drittland 28,73 %, unbekannt 19,70 %. Die EFSA nennt Belgien unter den Ländern mit >10 % Proben unbekannter Herkunft.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Die EFSA kam für die EU insgesamt zu dem Schluss, dass „das geschätzte ernährungsbedingte Risiko für die meisten EU-Bevölkerungsgruppen und bewerteten Stoffe als gering befunden wurde“. Es wurde keine länderspezifische Risikoschlussfolgerung verwendet.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Nationale Kontrollprogramme sind gesetzlich risikobasiert (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1355) und zielen auf Erzeugnisse mit vermuteten Problemen; der Anteil an Einfuhren, die Erzeugnisse und der Analysenumfang (Zahl der untersuchten Pestizide) unterscheiden sich je nach Land. Die Länderquoten sind daher NICHT direkt miteinander vergleichbar, und sie beschreiben auf dem Markt des jeweiligen Landes beprobte Lebensmittel (einheimisch und eingeführt), nicht nur die einheimische Erzeugung. Nur die kleine Teilmenge des EU-MACP ist zufällig. Der EFSA National Summary Report (EN-10002) mit nationalen Erläuterungen war nicht zugänglich (HTTP 403).
Kennzahlen
KennzahlWertJahrProbenStichprobendesignGeltungsbereichQuelle
Pestizide: Proben über dem Höchstgehalt
pest_mrl_exceed_pct
EFSA MANCP + EU-MACP, nach berichtendem Land
Proben aus EU-MACP (zufällig) + nationalem MANCP (risikobasiert) nach Probenahmeland; ohne verstärkte Einfuhrkontrollen nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Herkunft der Proben (Anteil der Proben): einheimisch 29,66 %, anderes berichtendes EU-/EWR-Land 21,92 %, Drittland 28,73 %, unbekannt 19,70 %.
4.19 % der Proben über dem Rückstandshöchstgehalt (numerische Überschreitung)20244.198gemischtalle LebensmittelRS-EUMS-01
Pestizide: nicht konforme Proben (nach Messunsicherheit)
pest_noncompliant_pct
EFSA MANCP + EU-MACP, nach berichtendem Land
Neue Kennzahl-ID, siehe Forschungsprotokoll des Projekts.
2.6 % nicht konforme Proben (Rückstandshöchstgehalt nach Berücksichtigung der Messunsicherheit überschritten)20244.198gemischtalle LebensmittelRS-EUMS-01
Pestizide: Proben mit messbaren Rückständen
pest_quantified_pct
EFSA MANCP + EU-MACP, nach berichtendem Land
Hängt stark vom nationalen Analysenumfang und den Bestimmungsgrenzen (LOQs) ab.
47.26 % der Proben mit ≥1 Rückstand an oder über der LOQ20244.198gemischtalle LebensmittelRS-EUMS-01

Quellen: RS-EUMS-01, R-SRC-20, RS-EUMS-02

Tierarzneimittel und Antibiotika – Belgien

Datenqualität: hoch Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Es gilt EU-Recht (Verordnung (EU) 2019/6, Verordnung (EU) Nr. 37/2010; siehe EU-Profil). In allen ESUAvet-Ländern dürfen antimikrobielle Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel nur auf tierärztliche Verschreibung abgegeben werden (ESUAvet 2024, Anhang 7).
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
ESUAvet 2024 (EMA): Verkäufe antimikrobieller Tierarzneimittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere 114,2 Tonnen Wirkstoff, 35,1 mg/kg Tierbiomasse (ESUAvet-Indikator, Tabelle 2); 70,7 mg/PCU im Jahr 2024 (ESVAC-Methodik, Tabelle A9; 2023: 61,8; 2018: 113). EU gesamt 2024: 46,1 mg/kg und 89,6 mg/PCU. Vom Land gemeldete nationale Maßnahmen (ESUAvet Anhang 7): Tierärztinnen und Tierärzte müssen seit 2017 den Antibiotikaeinsatz bei Rindern, Schweinen und Geflügel an Sanitel-Med (FAMHP) melden. Der Einsatz kritischer Antibiotika erfordert eine Empfindlichkeitsprüfung (Königlicher Erlass). Ein Königlicher Erlass von 2024 führte ein Betriebs-Benchmarking und ein verpflichtendes Coaching auf Grundlage des Antibiotikaeinsatzes ein. Belgische Verkaufsdaten umfassen keine in anderen Mitgliedstaaten gekauften Tierarzneimittel (ESUAvet-Fußnote).
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Die Rückstandsüberwachung von Tierarzneimitteln je Land wurde nicht zusammengestellt (EFSA-Bericht EN-9913 zur Rückstandsüberwachung 2024 nicht eingesehen).
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
In den geprüften Quellen nicht auf nationaler Ebene bewertet.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Verkaufsdaten, nicht Verbrauch je Tierart. mg/PCU und mg/kg teilen die Verkäufe durch eine geschätzte Tierbiomasse; Länder mit vielen kleinen Wiederkäuern, Fischen oder Exporten von Jungtieren können durch den Nenner begünstigt oder benachteiligt werden. mg/PCU (alter ESVAC-Nenner, Gewicht bei Behandlung) wird nur zur Verfolgung des EU-Ziels 2030 verwendet; mg/kg (Lebendgewicht laut Eurostat) ergibt niedrigere Werte. Wechsel der nationalen Datenlieferanten beeinflussen Trends (siehe Länderfußnoten). Die Angaben zu Maßnahmen in Anhang 7 beruhen auf Selbstauskünften der Länder.
Kennzahlen
KennzahlWertJahrProbenStichprobendesignGeltungsbereichQuelle
Antibiotika-Absatz Tiere (mg/PCU)
amu_mg_per_pcu
ESUAvet 2024, Anhang 6, Tabelle A9 (ESVAC-Methodik)
Verkaufserhebung (Vollerhebung) auf Grundlage von Meldungen der Vertreiber/Zulassungsinhaber, keine Stichprobe. 2023: 61,8; 2018 (Ausgangswert): 113.
70.7 mg Wirkstoff je kg PCU (der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere inkl. Pferde und Zuchtfisch)2024–repräsentativinländische ErzeugnisseR-SRC-23
Antibiotika-Absatz Tiere (mg/kg Biomasse)
amu_mg_per_kg_biomass
ESUAvet 2024, Tabelle 2
Verkäufe antimikrobieller Tierarzneimittel im Pflichtumfang (nur antibiotische Wirkung); Verkaufserhebung (Vollerhebung).
35.1 mg Wirkstoff je kg Tierbiomasse (der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere)2024–repräsentativinländische ErzeugnisseR-SRC-23
Antibiotika-Absatz Tiere (Tonnen)
amu_tonnes
ESUAvet 2024, Tabelle 2
Absolute Tonnen hängen von der Größe des Tierbestands ab; nicht für Vergleiche zwischen Ländern.
114.2 Tonnen Wirkstoff, verkauft für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere2024–repräsentativinländische ErzeugnisseR-SRC-23

Quellen: R-SRC-23

Krankheitserreger (Salmonellen, Campylobacter u. a.) – Belgien

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Es gilt EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 und Zielverordnungen; Verordnung (EG) Nr. 2073/2005; siehe EU-Profil).
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Über die nationalen Bekämpfungsprogramme hinaus nicht dokumentiert.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Herden adulter Legehennen 2024 (Tabelle 20): 816 Herden untersucht, 18 (2,2 %) positiv auf Salmonella spp., 10 (1,2 %) positiv auf Ziel-Serovare (S. Enteritidis/S. Typhimurium inkl. monophasischer Variante); EU 4,0 % und 1,6 %; EU-Ziel ≤2 % Ziel-Serovare. Masthähnchenherden vor der Schlachtung 2024 (Tabelle 21): 11723 Herden untersucht, 268 (2,3 %) positiv auf Salmonella spp., 35 (0,3 %) positiv auf Ziel-Serovare; EU 4,3 % und 0,29 %; EU-Ziel ≤1 % Ziel-Serovare.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
In den verwendeten Quellen nicht je Land bewertet. Der EU-Bericht nennt Salmonellen in Eiern und Eiprodukten als die Erreger-Lebensmittel-Kombination, die auf EU-Ebene am meisten Anlass zur Sorge gibt.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Ergebnisse auf Herdenebene aus nationalen Bekämpfungsprogrammen kombinieren amtliche Proben und Proben der Unternehmer; Probenahmeintensität, Zusammensetzung der Probenehmenden und Labormethoden unterscheiden sich. Die EFSA stellte fest, dass amtliche Proben bei Masthähnchen in 11 Mitgliedstaaten eine signifikant höhere Prävalenz ergaben als Proben der Unternehmer. Die Herdenprävalenz entspricht nicht der Kontamination von Lebensmitteln im Einzelhandel. Zwischen Ländern nur mit Vorsicht vergleichbar.
Kennzahlen
KennzahlWertJahrProbenStichprobendesignGeltungsbereichQuelle
Salmonellen: Legehennenbestände
salmonella_layer_flocks_pct
Nationales Salmonellen-Bekämpfungsprogramm (Verordnung (EG) Nr. 2160/2003), EFSA/ECDC One Health 2024 Zoonoses Report, Tabelle 20
Kombination aus amtlicher Probenahme und Probenahme durch Lebensmittelunternehmer.
2.2 % der Herden adulter Legehennen positiv auf Salmonella spp.2024816gemischtinländische ErzeugnisseR-SRC-21
Salmonellen (Zielserotypen): Legehennenbestände
salmonella_layer_flocks_target_pct
Wie oben
Neue Kennzahl-ID (Indikator für das EU-Reduktionsziel, Ziel ≤2 %), siehe Forschungsprotokoll des Projekts.
1.2 % der Herden adulter Legehennen positiv auf Ziel-Serovare (SE, ST inkl. monophasischer Variante)2024816gemischtinländische ErzeugnisseR-SRC-21
Salmonellen: Masthähnchenbestände
salmonella_broiler_flocks_pct
Nationales Salmonellen-Bekämpfungsprogramm, EFSA/ECDC One Health 2024 Zoonoses Report, Tabelle 21
Kombination aus amtlicher Probenahme und Probenahme durch Lebensmittelunternehmer.
2.3 % der Masthähnchenherden positiv auf Salmonella spp.202411.723gemischtinländische ErzeugnisseR-SRC-21
Salmonellen (Zielserotypen): Masthähnchenbestände
salmonella_broiler_flocks_target_pct
Wie oben
Neue Kennzahl-ID (Indikator für das EU-Reduktionsziel, Ziel ≤1 %), siehe Forschungsprotokoll des Projekts.
0.3 % der Masthähnchenherden positiv auf Ziel-Serovare (SE, ST inkl. monophasischer Variante)202411.723gemischtinländische ErzeugnisseR-SRC-21

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Eier: Siehe Werte für Legehennenherden.
  • Geflügel: Siehe Werte für Masthähnchenherden.

Quellen: R-SRC-21

Kontrollen, Importe, Rückrufe, Kennzeichnung – Belgien

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Die amtlichen Kontrollen folgen der Verordnung (EU) 2017/625 (siehe EU-Profil). Zuständige nationale Behörden (laut EFSA, Anhang A des Pestizidberichts 2024, und/oder ESUAvet 2024, Anhang 7): Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASFC / FAVV-AFSCA) (https://www.favv-afsca.be/); Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAMHP) – Tierarzneimittel, Daten zu Verkauf/Verbrauch antimikrobieller Mittel.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Nicht geprüft (keine nationalen Kontrollstatistiken zusammengestellt).
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Nicht zusammengestellt.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Nicht anwendbar.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Die Startseiten wurden am 2026-10-25 per HTTP-Anfrage geprüft. Alle aufgeführten URLs waren erreichbar.

Quellen: RS-BE-01, R-SRC-20, R-SRC-23

Trinkwasser – Belgien

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184, in nationales Recht umgesetzt (siehe EU-Profil).
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Nicht geprüft.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Schätzung des WHO/UNICEF JMP (über den World-Bank-WDI-Indikator SH.H2O.SMDW.ZS, zuletzt aktualisiert am 2026-10-08): 99,5 % der Bevölkerung nutzten 2024 sicher verwaltete Trinkwasserversorgung.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Nicht bewertet.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Modellierte nationale Schätzung; „sicher verwaltet“ kombiniert Zugänglichkeit, Verfügbarkeit und Freiheit von fäkaler und vorrangiger chemischer Verunreinigung. Einzelne Schadstoffe werden nicht ausgewiesen. Konzeptbedingt zwischen Ländern vergleichbar.
Kennzahlen
KennzahlWertJahrProbenStichprobendesignGeltungsbereichQuelle
Sicher verwaltetes Trinkwasser (WHO/UNICEF)
water_safely_managed_pct
WHO/UNICEF JMP
Abgerufen über die World-Bank-API (SH.H2O.SMDW.ZS).
99.5 % der Bevölkerung2024–repräsentativalle LebensmittelR-SRC-61

Quellen: R-SRC-61

Quellen – Belgien (7)
  1. RS-EUMS-01: The 2024 European Union report on pesticide residues in food – data visualisation (Annex I), CSV files 'MANCP-Reporting-country' and 'MANCP-Sample-origin-per-country-of-sampling' – EFSA (2026). https://multimedia.efsa.europa.eu/pesticides-report-2024/static/media/MANCP-Reporting-country.542d740b22edf453a2b2.csv (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  2. R-SRC-20: The 2024 European Union report on pesticide residues in food – EFSA (2026). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/42095190/ (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  3. RS-EUMS-02: National summary reports on pesticide residue analyses performed in 2024 (EFSA Supporting Publications EN-10002) – EFSA (2026). https://doi.org/10.2903/sp.efsa.2026.EN-10002 (Nicht verifiziert, abgerufen 2026-10-25)
  4. R-SRC-23: European Sales and Use of Antimicrobials for Veterinary Medicine (ESUAvet) – Annual surveillance report for 2024 (EMA/CVMP/ESUAVET/376993/2025) – European Medicines Agency (2025). https://www.ema.europa.eu/en/documents/report/european-sales-use-antimicrobials-veterinary-medicine-annual-surveillance-report-2024_en.pdf (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  5. R-SRC-21: The European Union One Health 2024 Zoonoses Report – EFSA and ECDC (2025). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41377167/ (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  6. RS-BE-01: Official website(s) of the competent authorities of Belgium – Federal Agency for the Safety of the Food Chain (FASFC / FAVV-AFSCA); Federal Agency for Medicines and Health Products (FAMHP) – veterinary medicines, antimicrobial sales/use data (2026). https://www.favv-afsca.be/ (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  7. R-SRC-61: World Bank World Development Indicators API – SH.H2O.SMDW.ZS (source: WHO/UNICEF JMP) – World Bank / WHO-UNICEF Joint Monitoring Programme (2026). https://api.worldbank.org/v2/country/AUT;BEL;BGR;HRV;CYP;CZE;DNK;EST;FIN;FRA;GRC;HUN;IRL;ITA;LVA;LTU;LUX;MLT;NLD;POL;PRT;ROU;SVK;SVN;ESP;SWE;NOR;ISL;LIE/indicator/SH.H2O.SMDW.ZS?format=json&per_page=2000&date=2018:2025 (geprüft, abgerufen 2026-10-25)

Europäische Union

Die EU legt einen gemeinsamen Rechtsrahmen für alle 27 Mitgliedstaaten fest: Rückstandshöchstgehalte für Pestizide und Tierarzneimittel, Höchstgehalte für Kontaminanten, eine Positivliste für Zusatzstoffe, mikrobiologische Kriterien sowie Regeln zu Tierhaltung, Futtermitteln und Kennzeichnung. Pestizide und tierarzneiliche Antibiotika werden in der EU-Landwirtschaft nach diesen Regeln eingesetzt; Leistungsförderer, hormonelle Leistungsförderer, Beta-Agonisten zur Mast und bST bei Milchkühen sind verboten, und der routinemäßige oder vorbeugende Gruppeneinsatz von Antibiotika ist eingeschränkt. 2024 hielten die meisten Lebensmittelproben die Pestizid-Höchstgehalte ein: 1,2 % der Proben des repräsentativen EU-Programms waren nicht konform, mit höheren Quoten bei Erzeugnissen aus Drittländern als aus der EU. Die Salmonellen-Reduktionsziele für Geflügelherden werden auf EU-Ebene erreicht, aber Campylobacter bleibt die am häufigsten gemeldete lebensmittelbedingte Infektion, und die EFSA stellt fest, dass ein Teil der Bevölkerung die tolerierbaren Aufnahmemengen für PFAS und Dioxine überschreitet. Die meiste Überwachung außerhalb des koordinierten Programms ist risikobasiert; die Prozentwerte sind daher keine Prävalenzschätzungen und nicht direkt mit Erhebungen anderer Länder vergleichbar.

Rechercheumfang: EU-Rechtsvorschriften zu Lebensmitteln, Futtermitteln, Tierarzneimitteln, Kontaminanten, Zusatzstoffen, Hygiene, Kennzeichnung, Tierschutz und Trinkwasser wurden über den Cellar-Dienst des Amts für Veröffentlichungen der EU gelesen, weil eur-lex.europa.eu skriptgesteuerten Zugriff blockiert; die Angaben zum Inkrafttreten wurden geprüft. Die EU-Überwachung wurde dem EFSA-Pestizidbericht 2024 und dem EFSA/ECDC One Health 2024 Zoonoses Report (Volltexte über Europe PMC), dem EMA-Bericht ESUAvet 2024 (PDF), der EFSA-Meldung zu Tierarzneimittelrückständen 2024, EFSA-Gutachten zu PFAS, Dioxinen und Aflatoxinen (Abstracts) sowie dem Jahresbericht ACN 2025 der Kommission entnommen. EWR: Die EFSA-Berichte zu Pestiziden und Tierarzneimitteln sowie die Zoonosen- und ESUAvet-Berichte schließen Island und Norwegen ein. Nach dem EWR-Abkommen (Anhang I) gelten die Rechtsvorschriften zu lebenden Tieren nicht für Island und die Veterinärvorschriften nicht für Liechtenstein, während sich das Agrarabkommen EG–Schweiz darauf erstreckt (Beschluss 44/2025 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses); die Übernahme jedes einzelnen Rechtsakts in das EWR-Abkommen wurde nicht einzeln geprüft. Nicht zugänglich oder nicht erledigt: der technische Bericht der EFSA zu Tierarzneimitteln (EN-9913), EU-weite Prozentsätze zum Vorkommen von Aflatoxin M1 und Nitrat, EU-Daten zum Vorkommen von Schwermetallen, der konsolidierte EWR-Anhang I (HTTP 403) und ein JMP-Wert auf EU-Ebene (keiner in der Weltbank-API).

Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

Pestizide und Pestizidrückstände – Europäische Union

Datenqualität: hoch Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 legt EU-weite Rückstandshöchstgehalte (MRL) für Lebens- und Futtermittel fest; wo kein spezifischer MRL besteht, gilt ein Standardwert von 0,01 mg/kg (Art. 18 Abs. 1 Buchst. b). Die EFSA muss einen jährlichen Rückstandsbericht veröffentlichen (Art. 32). Pestizidwirkstoffe werden auf EU-Ebene genehmigt; Produkte werden national zugelassen. Verstärkte Einfuhrkontrollen für gelistete Kombinationen aus Erzeugnis und Land sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 festgelegt.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Pestizide werden in der EU-Landwirtschaft auf Grundlage der EU-Genehmigung und nationaler Zulassung eingesetzt. EU-weite Einsatzmengen wurden hier nicht recherchiert (siehe DE für deutsche Absatzdaten).
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
EFSA-Bericht 2024 (27 MS + Island + Norwegen). EU-koordiniertes Programm (repräsentativ, 12 Erzeugnisse einschl. Hühnereiern und Rinderfett): 9.842 Proben; 43,1 % ohne quantifizierbare Rückstände; 2,4 % über dem MRL; 1,2 % nicht konform. Nach Herkunft: Erzeugnisse aus der EU/dem berichtenden Land 1,8 % über dem MRL (n 7.467), Erzeugnisse aus Drittländern 4,8 % (n 1.978). Nationale Programme (EU-MACP + MANCP, teilweise risikobasiert): 86.449 Proben; 58,4 % ohne quantifizierbare Rückstände; 3,3 % über dem MRL; 1,8 % nicht konform; Herkunft EU-Markt 2,1 % über dem MRL (n 57.574), Herkunft Drittländer 8,3 % (n 18.184); 12,4 % unbekannte Herkunft. Verstärkte Einfuhrkontrollen (risikobasiert, an der Grenze): 39.433 Proben, 5,5 % über dem MRL, 3,6 % nicht konform; diese Sendungen gelangten nicht auf den Markt. Tierische Erzeugnisse: 19.995 Proben, 93,1 % ohne quantifizierbare Rückstände, 0,5 % über dem MRL.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Probabilistische Bewertung der EFSA für 2022–2024: „das geschätzte ernährungsbedingte Risiko wurde für die meisten EU-Bevölkerungsgruppen als gering befunden“. Chronisch: Für 333 von 334 Stoffen lag die Wahrscheinlichkeit, die ADI zu überschreiten, unter 1 zu 1.000.000; Pyrimethanil 0,200 %–1,242 % (Median) in sieben Bevölkerungsgruppen. Akut: Für 55 Stoffe lag die Wahrscheinlichkeit, die ARfD zu überschreiten, zwischen 0,001 % und 0,6075 %.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Hoch für das EU-MACP (harmonisiertes, repräsentatives Design). Die Zahlen der nationalen Programme mischen objektive und selektive Probenahme und überrepräsentieren verdächtige Erzeugnisse. „Über dem MRL“ (numerisch) und „nicht konform“ (nach Messunsicherheit) dürfen nicht vermischt werden. 12,4 % unbekannte Herkunft begrenzen Herkunftsvergleiche.
Kennzahlen
KennzahlWertJahrProbenStichprobendesignGeltungsbereichQuelle
Pestizide: Proben über dem Höchstgehalt
pest_mrl_exceed_pct
EU-koordiniertes mehrjähriges Kontrollprogramm (EU-MACP)
Nicht konform nach Messunsicherheit: 1,2 %.
2.4 % der Proben über dem MRL (numerisch)20249.842repräsentativalle LebensmittelRS-EU-04
Pestizide: Proben über dem Höchstgehalt
pest_mrl_exceed_pct
EU-MACP, Erzeugnisse mit Herkunft aus dem berichtenden Land
Nicht konform 0,8 %. Umfasst inländische Herkunft und Herkunft aus anderen EU/EWR-Ländern.
1.8 % der Proben über dem MRL (numerisch)20247.467repräsentativEU-HerkunftRS-EU-04
Pestizide: Proben über dem Höchstgehalt
pest_mrl_exceed_pct
EU-MACP, Erzeugnisse aus Drittländern
Nicht konform 2,6 %.
4.8 % der Proben über dem MRL (numerisch)20241.978repräsentativHerkunft außerhalb der EURS-EU-04
Pestizide: Proben über dem Höchstgehalt
pest_mrl_exceed_pct
Nationale Programme (EU-MACP + MANCP)
Nicht konform 1,8 %. Teilweise risikobasiert.
3.3 % der Proben über dem MRL (numerisch)202486.449gemischtalle LebensmittelRS-EU-04
Pestizide: Proben über dem Höchstgehalt
pest_mrl_exceed_pct
Nationale Programme, Herkunft EU-Markt
Nicht konform 1,0 %.
2.1 % der Proben über dem MRL (numerisch)202457.574gemischtEU-HerkunftRS-EU-04
Pestizide: Proben über dem Höchstgehalt
pest_mrl_exceed_pct
Nationale Programme, Herkunft Drittländer
Nicht konform 5,2 %.
8.3 % der Proben über dem MRL (numerisch)202418.184gemischtHerkunft außerhalb der EURS-EU-04
Pestizide: Proben über dem Höchstgehalt
pest_mrl_exceed_pct
Verstärkte Einfuhrkontrollen nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793
Nicht konform 3,6 %; Grenzkontrollen bei gelisteten Hochrisiko-Kombinationen.
5.5 % der Proben über dem MRL (numerisch)202439.433risikoorientiertImporteRS-EU-04
Pestizide: Proben über dem Höchstgehalt
pest_mrl_exceed_pct
Nationale Programme, tierische Erzeugnisse
93,1 % ohne quantifizierbare Rückstände.
0.5 % der Proben über dem MRL (numerisch)202419.995gemischtalle LebensmittelRS-EU-04
Pestizide: Proben mit messbaren Rückständen
pest_quantified_pct
EU-MACP
Berechnet als 100 − 43,1 % ohne quantifizierbare Rückstände (54,5 % innerhalb des MRL + 2,4 % darüber).
56.9 % der Proben mit quantifizierbaren Rückständen20249.842repräsentativalle LebensmittelRS-EU-04
Pestizide: Proben mit messbaren Rückständen
pest_quantified_pct
Nationale Programme (EU-MACP + MANCP)
Berechnet als 100 − 58,4 % ohne quantifizierbare Rückstände.
41.6 % der Proben mit quantifizierbaren Rückständen202486.449gemischtalle LebensmittelRS-EU-04

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Eier: Hühnereier waren im EU-MACP 2024 enthalten; MRL-Überschreitungsrate 1,4 % (2021: 0 %; 2018: 0,1 %); n für Eier nicht extrahiert.
  • Rotes Fleisch: Rinderfett im EU-MACP 2024: MRL-Überschreitungsrate 0,2 %.
  • Obst und Gemüse: Im EU-MACP hatte Gemüsepaprika den größten Anstieg der Überschreitungsrate (4,7 % im Jahr 2024); Grapefruit 3,7 %; Bananen 1,6 %.
  • Getreide und Reis: Weizenkörner im EU-MACP: Überschreitungsrate 0,5 % (2024).
  • Fisch und Meeresfrüchte: 21 Länder meldeten 1.063 Fischproben; quantifizierte Rückstände hauptsächlich Kupfer, Chlorat und DDT; für Fisch sind keine MRL oberhalb der LOQ festgelegt.

Quellen: RS-EU-03, RS-EU-04, RS-EU-30

Tierarzneimittel und Antibiotika – Europäische Union

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Verordnung (EU) 2019/6 (gilt seit 28. Januar 2022): antimikrobielle Mittel nicht routinemäßig oder zum Ausgleich mangelhafter Hygiene oder Haltung anwenden; nicht zur Wachstumsförderung oder Ertragssteigerung; Prophylaxe nur in Ausnahmefällen und, bei Antibiotika, nur für ein einzelnes Tier; Metaphylaxe nur bei hohem Ausbreitungsrisiko und ohne Alternativen (Art. 107); Verschreibungen antimikrobieller Mittel gelten fünf Tage (Art. 105). Verordnung (EU) 2019/4: Arzneifuttermittel mit antimikrobiellen Mitteln „dürfen nicht zur Prophylaxe verwendet werden“ (Art. 17 Abs. 3). Antibiotika außer Kokzidiostatika/Histomonostatika sind seit 1. Januar 2006 als Futtermittelzusatzstoffe verboten (VO 1831/2003). Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1255 behält gelistete antimikrobielle Mittel (z. B. Carbapeneme, Glykopeptide, Oxazolidinone) dem Menschen vor. Seit 3. September 2026 gelten die Verbote zur Wachstumsförderung und zu vorbehaltenen antimikrobiellen Mitteln auch für Tiere und Erzeugnisse, die aus Drittländern eingeführt werden (Delegierte VO 2023/905, Durchführungsverordnung 2026/1189). Rückstandshöchstmengen und verbotene Stoffe: VO (EU) Nr. 37/2010. Drittländer benötigen je Erzeugnis einen genehmigten Rückstandskontrollplan (Durchführungsverordnung 2021/405).
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Tierarzneiliche antimikrobielle Mittel werden in der EU-Nutztierhaltung eingesetzt. ESUAvet 2024: Verkäufe in der EU (27) 89,6 mg/PCU, 24,3 % unter 2018 (118,3); Ziel für 2030 59,2 mg/PCU; die Verkäufe stiegen 2023 und 2024 nach einem Tiefstand 2022. 86,0 % der Verkäufe entfielen auf Darreichungsformen, die hauptsächlich zur Gruppenbehandlung verwendet werden. Stoffe der AMEG-Kategorie B (Fluorchinolone, Cephalosporine der 3./4. Generation, Polymyxine, andere Chinolone) machten 6,0 % der Verkäufe aus.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
EFSA (Daten 2024, EU + Island + Norwegen): 0,13 % (629 von 493.664) der Proben nicht konform bezüglich Tierarzneimittelrückständen und anderer Stoffe; risikobasierter Produktionsplan 0,16 %, randomisierter Überwachungsplan 0,22 %, risikobasierter Plan für Drittlandeinfuhren 0,2 %.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Eine quantitative Schlussfolgerung zum Gesundheitsrisiko durch Rückstände auf EU-Ebene wurde nicht gelesen (technischer Bericht der EFSA nicht zugänglich). Die rechtlichen Maßnahmen sind durch die antimikrobielle Resistenz begründet.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Verkäufe in mg/PCU sind ein populationskorrigierter Verkaufsindikator, kein Einsatz je Tierart; Änderungen der nationalen Datenerhebung beeinflussen Trends. Rückstandszahlen stammen überwiegend aus risikobasierten Plänen; nur der randomisierte Plan nähert sich der Prävalenz an.
Kennzahlen
KennzahlWertJahrProbenStichprobendesignGeltungsbereichQuelle
Tierarzneimittel: nicht konforme Proben
vetdrug_noncompliant_pct
EU-Rückstandsüberwachung (VO 2017/625, Delegierte VO 2022/1644), EU + IS + NO
Risikobasierter Produktionsplan 0,16 %; randomisierter Plan 0,22 %; Einfuhrplan 0,2 % (n der Teilpläne nicht gelesen).
0.13 % nicht konformer Proben2024493.664gemischtalle LebensmittelRS-EU-14
Antibiotika-Absatz Tiere (mg/PCU)
amu_mg_per_pcu
ESUAvet, EU-27 aggregiert
EU + Island + Norwegen: 85,6 mg/PCU. Referenz 2018: 118,3; Ziel 2030: 59,2.
89.6 mg/PCU (Verkäufe, der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere)2024–unbekanntalle LebensmittelRS-EU-13

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Geflügel: Nur Länder, die mit einem genehmigten Rückstandskontrollplan für Geflügel gelistet sind, dürfen Geflügelfleisch in die EU exportieren (Durchführungsverordnung 2021/405).
  • Eier: Dieselbe Anforderung gilt für Eier.
  • Milchprodukte: Dieselbe Anforderung gilt für Milch.

Quellen: RS-EU-05, RS-EU-06, RS-EU-07, RS-EU-08, RS-EU-09, RS-EU-10, RS-EU-11, RS-EU-12, RS-EU-13, RS-EU-14

Hormonelle Wachstumsförderer – Europäische Union

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Richtlinie 96/22/EG: Thyreostatika, Stilbene und Östradiol-17beta sind verboten (Liste A); Beta-Agonisten sind mit engen Ausnahmen verboten (Liste B); andere östrogen, androgen und gestagen wirkende Stoffe sind vorläufig verboten (Anhang III). Ihre Verabreichung an Nutz- oder Aquakulturtiere ist verboten (Art. 3); eine begrenzte therapeutische oder tierzüchterische Anwendung ist nur durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt bei gekennzeichneten Tieren erlaubt, nicht als Implantat (Art. 4–5). Einfuhren von Tieren oder Fleisch, die mit Stoffen der Liste A behandelt wurden, sind verboten; Drittländer, die Stilbene oder Thyreostatika zulassen, können nicht auf Einfuhrlisten stehen (Art. 11). Die Entscheidung 1999/879/EG des Rates verbietet das Inverkehrbringen von bovinem Somatotropin (bST) und dessen Verabreichung an Milchkühe. Einzelne Beta-Agonisten wie Ractopamin werden im gelesenen Text nicht genannt; das Verbot ist über die Stoffgruppe definiert.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Die Anwendung zur Leistungsförderung ist in der EU illegal; über Rückstandsbefunde hinaus keine Daten zu illegaler Anwendung.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Rückstandspläne testen auf Stoffe der Gruppe A (verboten); Ergebnisse der Gruppe A auf EU-Ebene wurden nicht gesondert extrahiert (siehe DE: 9 von 38.459 risikobasierten Proben 2023 nicht konform).
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Hier nicht bewertet.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Der rechtliche Status ist aus Primärtexten klar; Messdaten hier nur auf nationaler Ebene.

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Rotes Fleisch: Hormonelle Leistungsförderer und Beta-Agonisten zur Mast sind verboten; Importe müssen dem entsprechen (RL 96/22/EG Art. 11).
  • Milchprodukte: Die Anwendung von bST bei Milchkühen ist verboten (Entscheidung 1999/879/EG).

Quellen: RS-EU-15, RS-EU-16

Schadstoffe (Schwermetalle, PFAS, PCB, Dioxine, Nitrat) – Europäische Union

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Die Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission (VO 1881/2006 seit 24. Mai 2023 nicht mehr in Kraft) legt Höchstgehalte fest. Beispiele: Dioxine (Summe Dioxine / Dioxine + dl-PCB) Geflügelfleisch 1,75 / 3,0 pg/g Fett, Eier 2,5 / 5,0 pg/g Fett, Rohmilch und Milcherzeugnisse 2,0 / 4,0 pg/g Fett, Fischmuskelfleisch 3,5 / 6,5 pg/g Frischgewicht; PFAS-Summe aus 4: Eier 1,7 ug/kg, Fleisch von Rind/Schwein/Geflügel 1,3 ug/kg, Fischmuskelfleisch (allgemein) 2,0 ug/kg; Blei: Rohmilch 0,020 mg/kg, Fleisch 0,10 mg/kg, Fisch 0,30 mg/kg; Cadmium Fleisch 0,050 mg/kg; Quecksilber Fisch (die meisten Arten) 0,50 mg/kg; Nitrat: frischer Spinat 3 500 mg/kg, Kopfsalat 2 000–5 000 mg/kg, Rucola bis 7 000 mg/kg.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Nicht zutreffend (Umwelt- und Prozesskontaminanten, nicht absichtlich eingesetzt).
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Prozentuale Vorkommensdaten auf EU-Ebene zu PFAS, Dioxinen, Schwermetallen und Nitrat wurden in dieser Arbeit nicht extrahiert (siehe DE zur deutschen Überwachung).
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
EFSA 2020: TWI 4,4 ng/kg bw pro Woche für die Summe aus PFOA, PFNA, PFHxS, PFOS; Fischfleisch, Obst und Eier trugen am meisten bei; „Teile der europäischen Bevölkerung überschreiten diese TWI, was bedenklich ist“. EFSA 2018: TWI 2 pg TEQ/kg bw pro Woche für Dioxine und dl-PCB; mittlere und P95-Aufnahmen von Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen 2,1–10,5 und 5,3–30,4 pg TEQ/kg bw pro Woche, „eine erhebliche Überschreitung der TWI“.
E. Wie belastbar sind die Daten?
EFSA-Gutachten nur als Abstracts gelesen. Eine Überschreitung der TWI beschreibt die langfristige Aufnahme auf Bevölkerungsebene; sie bedeutet nicht, dass ein einzelnes Lebensmittel unsicher ist. Höchstgehalte sind rechtliche Grenzwerte, keine gesundheitlichen Schwellenwerte.

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Eier: Die EFSA nennt Eier und Eiprodukte unter den Hauptquellen für PFAS; Dioxine und dl-PCB gehen in Eier über.
  • Fisch und Meeresfrüchte: Fischfleisch ist eine Hauptquelle für PFAS (EFSA 2020).
  • Milchprodukte: Dioxine und dl-PCB gehen in die Milch über (EFSA 2018).

Quellen: RS-EU-17, RS-EU-18, RS-EU-19

Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) – Europäische Union

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
VO (EU) 2023/915: Aflatoxin M1 0,050 ug/kg in Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Milch zur Herstellung von Milcherzeugnissen; 0,025 ug/kg in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Kleinkindernahrung; Erdnüsse für den direkten Verzehr B1 2,0 / Summe 4,0 ug/kg; Ochratoxin A in getrockneten Weintrauben 8,0 ug/kg; Deoxynivalenol in unverarbeitetem Getreide 1 000 ug/kg. Verstärkte Einfuhrkontrollen auf Aflatoxine bei gelisteten Erzeugnissen (Durchführungsverordnung 2019/1793).
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Nicht zutreffend (natürliche Toxine).
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Ein EU-weiter Prozentsatz der AFM1-Überschreitungen wurde nicht extrahiert. ACN 2025: Bei Mykotoxinen gehen 77 % der Meldungen auf Grenzkontrollen zurück; Aflatoxine und Ochratoxin A in Feigen am häufigsten gemeldet unter Obst; Aflatoxine in Erdnüssen und Pistazien dominieren die Meldungen zu Nüssen.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
EFSA 2020 (mehr als 200.000 Analyseergebnisse): Milch und fermentierte Milcherzeugnisse tragen am meisten zur AFM1-Exposition bei; Expositionsmargen unter 10.000 für AFB1 und, in einigen Erhebungen jüngerer Altersgruppen, für AFM1 – „Dies gibt Anlass zu gesundheitlicher Besorgnis.“
E. Wie belastbar sind die Daten?
EFSA-Gutachten nur als Abstract gelesen; RASFF-/ACN-Zahlen spiegeln die Intensität der Grenzkontrollen wider, nicht die Prävalenz.

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Milchprodukte: AFM1-Höchstgehalt 0,050 ug/kg (Milch); die EFSA nennt flüssige Milch als Hauptquelle für AFM1.
  • Hülsenfrüchte und Nüsse: Höchstgehalte und Einfuhrkontrollen für Erdnüsse; Aflatoxine dominieren die Meldungen zu Nüssen in ACN 2025.

Quellen: RS-EU-17, RS-EU-20, RS-EU-30, RS-EU-31

Krankheitserreger (Salmonellen, Campylobacter u. a.) – Europäische Union

Datenqualität: hoch Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 verpflichtet zu nationalen Salmonellen-Bekämpfungsprogrammen bei Geflügel mit Unionszielen: höchstens 2 % der Herden adulter Legehennen positiv auf S. Enteritidis/Typhimurium (VO 517/2011) und höchstens 1 % der Masthähnchenherden (VO 200/2012). VO (EG) Nr. 2073/2005: frisches Geflügelfleisch – S. Enteritidis und S. Typhimurium in 25 g nicht nachweisbar (n=5, c=0); Prozesshygienekriterium für Campylobacter auf der Halshaut von Masthähnchen 1000 KbE/g (höchstens 15 von 50 Proben darüber).
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Die Bekämpfungsprogramme werden von den Mitgliedstaaten durchgeführt; Impfung und Maßnahmen im Betrieb wurden nicht recherchiert.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
EFSA/ECDC 2024: Legehennenherden 4,0 % Salmonella spp. und 1,6 % Zielserovare (n 38.918 Herden); Masthähnchenherden 4,3 % und 0,29 % (n 313.902). Frisches Masthähnchenfleisch 4,9 % Salmonella-positiv (n 95.954 Einheiten). Campylobacter auf der Halshaut von Masthähnchen über 1000 KbE/g: 24,3 % von 15.431 amtlichen Proben und 16,4 % von 67.042 Proben der Betriebe. 14 MS und das Vereinigte Königreich (Nordirland) erreichten alle Salmonellen-Ziele für Geflügel. Erkrankungsfälle beim Menschen 2024: Campylobacteriose 168.396 (55,3 je 100.000), Salmonellose 79.703 (18,6 je 100.000).
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Campylobacteriose ist die am häufigsten gemeldete Zoonose (63,7 % der Fälle) mit einem signifikant steigenden Trend 2020–2024. Salmonella in Eiern und Eiprodukten war die Erreger-Lebensmittel-Kombination, die am meisten Anlass zur Sorge gab; Masthähnchenfleisch war am häufigsten an Campylobacter-Ausbrüchen mit starker Evidenz beteiligt.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Herdendaten stammen aus nationalen Bekämpfungsprogrammen (amtliche Proben + Proben der Betriebe) und sind für die Zielserovare zwischen den MS vergleichbar. Fleischdaten mischen unterschiedliche Studiendesigns. Amtliche Proben zeigen höhere Positivraten als Eigenkontrollen der Betriebe. Raten beim Menschen hängen von den Überwachungssystemen ab.
Kennzahlen
KennzahlWertJahrProbenStichprobendesignGeltungsbereichQuelle
Salmonellen: Legehennenbestände
salmonella_layer_flocks_pct
Nationale Salmonellen-Bekämpfungsprogramme (VO 2160/2003), EU-27 + XI
Zielserovare (S. Enteritidis/Typhimurium): 1,6 %.
4 % der Herden adulter Legehennen, positiv auf Salmonella spp.202438.918gemischtalle LebensmittelRS-EU-21
Salmonellen: Masthähnchenbestände
salmonella_broiler_flocks_pct
Nationale Salmonellen-Bekämpfungsprogramme, EU-27 + XI
Zielserovare: 0,29 %.
4.3 % der Masthähnchenherden, positiv auf Salmonella spp.2024313.902gemischtalle LebensmittelRS-EU-21
Salmonellen: Geflügelfleisch
salmonella_poultry_meat_pct
Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die EFSA (verschiedene Probenahmekontexte)
Keine harmonisierte Einzelhandelserhebung.
4.9 % der Probeneinheiten von frischem Masthähnchenfleisch, Salmonella-positiv202495.954gemischtalle LebensmittelRS-EU-21
Campylobacter: Masthähnchen
campylobacter_broiler_pct
Amtliche Kontrollen, VO 2073/2005 Prozesshygienekriterium (PHC), 17 MS
Eigenkontrollen der Betriebe: 16,4 % von 67.042. Dies ist ein Anteil über einem Keimzahlgrenzwert, keine Prävalenz des Campylobacter-Nachweises.
24.3 % der Halshautproben von Masthähnchen über 1000 KbE/g (Prozesshygienekriterium)202415.431gemischtalle LebensmittelRS-EU-21

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Eier: Salmonella in Eiern und Eiprodukten war bei den Ausbrüchen 2024 die Erreger-Lebensmittel-Kombination, die am meisten Anlass zur Sorge gab.
  • Geflügel: Masthähnchenherden erreichen auf EU-Ebene das EU-Ziel für Zielserovare (0,29 %); Campylobacter auf Schlachtkörpern bleibt häufig.

Quellen: RS-EU-21, RS-EU-22, RS-EU-23, RS-EU-24

Zusatzstoffe und Verarbeitung – Europäische Union

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Verordnung (EG) Nr. 1333/2008: Nur Zusatzstoffe auf der Unionsliste dürfen unter festgelegten Bedingungen verwendet werden (Art. 4); die Aufnahme setzt voraus, dass keine Sicherheitsbedenken bestehen, eine technologische Notwendigkeit gegeben ist und die Verbraucher nicht irregeführt werden (Art. 6); vor 2009 zugelassene Zusatzstoffe werden von der EFSA neu bewertet (Art. 32). Sechs gelistete Azofarbstoffe (z. B. E 110, E 104, E 122) erfordern den Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ (Anhang V). Titandioxid (E 171) wurde durch die VO (EU) 2022/63 von der Unionsliste gestrichen, nachdem die EFSA 2021 zu dem Schluss gekommen war, dass Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität nicht ausgeschlossen werden konnten; nach den alten Vorschriften hergestellte Lebensmittel durften bis zum 7. August 2022 in Verkehr gebracht werden.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Hier nicht dokumentiert.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Nicht recherchiert.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
EFSA 2021 zu E 171: „kann nicht länger als sicher gelten, wenn es als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird“ (wie in VO 2022/63 zitiert).
E. Wie belastbar sind die Daten?
Rechtstexte gelesen; die Unionsliste selbst wurde nicht gelesen.

Quellen: RS-EU-25, RS-EU-26

Tierhaltung und Futtermittel – Europäische Union

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Richtlinie 1999/74/EG: nicht ausgestaltete Käfige (Batteriekäfige) seit 1. Januar 2012 verboten; ausgestaltete Käfige bleiben EU-weit zulässig mit mindestens 750 cm2 je Henne (600 cm2 nutzbar), Nest, Einstreu und Sitzstangen. Eier tragen einen Erzeugercode, der Haltungsform und Betrieb angibt (Delegierte VO 2023/2465). TSE-Verordnung (EG) Nr. 999/2001 Art. 7: Die Verfütterung von tierischem Protein an Wiederkäuer ist verboten; Anhang IV erweitert und präzisiert das Verbot für andere Arten. Die VO (EU) 2021/1372 ließ verarbeitetes tierisches Protein (PAP) von Schweinen im Geflügelfutter und PAP von Geflügel im Schweinefutter sowie Insekten-PAP unter strikter Trennung wieder zu; die Verfütterung von PAP derselben Art (Intraspezies-Recycling) bleibt verboten (VO 1069/2009 Art. 11). Antibiotische Leistungsförderer sind seit 2006 im Futter verboten.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Die Anteile der Haltungsformen in der EU wurden nicht recherchiert (siehe DE).
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Nicht zutreffend.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Nicht bewertet.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Rechtstexte gelesen; Anhang IV von 999/2001 nur teilweise gelesen.

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Eier: Käfigeier aus ausgestalteten Käfigen bleiben auf EU-Ebene zulässig; nationale Vorschriften können strenger sein (siehe DE).
  • Geflügel: Geflügel darf seit 2021 mit verarbeitetem tierischem Protein (PAP) von Schweinen und Insekten gefüttert werden; nicht mit PAP von Geflügel.

Quellen: RS-EU-27, RS-EU-28, RS-EU-29, RS-EU-09

Kontrollen, Importe, Rückrufe, Kennzeichnung – Europäische Union

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Die Verordnung (EU) 2017/625 regelt die amtlichen Kontrollen durch die Mitgliedstaaten und an der Grenze; die VO 178/2002 verbietet unsichere Lebensmittel und richtet EFSA und RASFF ein. Die Durchführungsverordnung 2019/1793 erhöht die Kontrollfrequenzen an der Grenze für gelistete Kombinationen aus Erzeugnis, Land und Gefahr und wird mindestens alle sechs Monate überprüft. Kennzeichnung: VO 1169/2011 (Lebensmittelinformation); Herkunftskennzeichnung für frisches, gekühltes und gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch („Aufgezogen in“ / „Geschlachtet in“, Durchführungsverordnung 1337/2013, seit 1. April 2015); Rindfleisch: Länder der Geburt, Mast und Schlachtung (VO 1760/2000); Eier: Erzeugercode (Delegierte VO 2023/2465).
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Die Kontrollen werden von nationalen Behörden durchgeführt; die Häufigkeit hängt vom Risiko ab.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
ACN 2025: 10.490 Meldungen (+11 %); Deutschland, die Niederlande und Belgien meldeten am meisten; Obst und Gemüse 18 % der Meldungen, davon 78 % zu Nicht-EU-Erzeugnissen; Pestizidrückstände waren das häufigste Problem. 39.433 Einfuhrproben nach 2019/1793 im Jahr 2024 (EFSA).
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Nicht zutreffend.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Meldezahlen spiegeln Kontrollintensität, Meldepraxis und Handelsvolumen wider; sie sind keine Prävalenzdaten.

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Geflügel: Herkunftsangabe „Aufgezogen in / Geschlachtet in“ für frisches Geflügelfleisch verpflichtend.
  • Rotes Fleisch: Rindfleischetiketten nennen die Länder der Geburt, der Mast und der Schlachtung.
  • Eier: Der Erzeugercode auf jedem Ei gibt Haltungsform und Erzeugungsbetrieb an; seine Bedeutung muss auf oder in der Verpackung erklärt werden (einzelne Ziffern des Codes hier nicht erneut gelesen).

Quellen: RS-EU-01, RS-EU-02, RS-EU-30, RS-EU-31, RS-EU-32, RS-EU-33, RS-EU-34, RS-EU-27, RS-EU-37, RS-EU-36

Trinkwasser – Europäische Union

Datenqualität: niedrig Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Richtlinie (EU) 2020/2184 (Neufassung; hob 98/83/EG zum 13. Januar 2023 auf): E. coli 0/100 ml; Nitrat 50 mg/l; Pestizide 0,10 ug/l je Stoff; Arsen 10 ug/l; Blei 10 ug/l, sinkend auf 5 ug/l bis 12. Januar 2036; Bisphenol A 2,5 ug/l; „Summe der PFAS“ 0,10 ug/l und/oder „PFAS gesamt“ 0,50 ug/l, einzuhalten ab 12. Januar 2026; risikobasierter Ansatz.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Nicht zutreffend.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Eine EU-weite Konformitätszahl wurde nicht gelesen; in der Weltbank-API gibt es keinen JMP-Wert auf EU-Ebene (siehe DE).
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Nicht bewertet.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Richtlinientext über Cellar gelesen.

Quellen: RS-EU-35

Quellen – Europäische Union (37)
  1. RS-EU-03: Regulation (EC) No 396/2005 on maximum residue levels of pesticides in or on food and feed – European Parliament and Council (2005). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2005/396/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  2. RS-EU-04: The 2024 European Union report on pesticide residues in food – EFSA (2026). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/42095190/ (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  3. RS-EU-30: Commission Implementing Regulation (EU) 2019/1793 on temporary increase of official controls and emergency measures for certain goods from certain third countries; consolidated 30.06.2026 – European Commission (2019). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2019/1793/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  4. RS-EU-05: Commission Regulation (EU) No 37/2010 on pharmacologically active substances and MRLs in foodstuffs of animal origin; consolidated 16.08.2026 – European Commission (2010). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2010/37/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  5. RS-EU-06: Regulation (EU) 2019/6 on veterinary medicinal products; consolidated 28.01.2022 – European Parliament and Council (2019). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/6/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  6. RS-EU-07: Regulation (EU) 2019/4 on the manufacture, placing on the market and use of medicated feed – European Parliament and Council (2019). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/4/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  7. RS-EU-08: Commission Implementing Regulation (EU) 2022/1255 designating antimicrobials or groups of antimicrobials reserved for treatment of certain infections in humans – European Commission (2022). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2022/1255/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  8. RS-EU-09: Regulation (EC) No 1831/2003 on additives for use in animal nutrition; consolidated 27.03.2021 – European Parliament and Council (2003). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2003/1831/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  9. RS-EU-10: Commission Delegated Regulation (EU) 2023/905 on the prohibition of use of certain antimicrobials in animals or products exported from third countries into the Union – European Commission (2023). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2023/905/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  10. RS-EU-11: Commission Implementing Regulation (EU) 2026/1189 amending Implementing Regulation (EU) 2021/405 (antimicrobial restrictions; new Annex XVIa) – European Commission (2026). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1189/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  11. RS-EU-12: Commission Implementing Regulation (EU) 2021/405 – lists of third countries authorised for entry of animals and goods for human consumption; consolidated 03.09.2026 – European Commission (2021). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2021/405/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  12. RS-EU-13: European Sales and Use of Antimicrobials for Veterinary Medicine (ESUAvet) – Annual surveillance report for 2024 (EMA/CVMP/ESUAVET/376993/2025) – European Medicines Agency (2025). https://www.ema.europa.eu/en/documents/report/european-sales-use-antimicrobials-veterinary-medicine-annual-surveillance-report-2024_en.pdf (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  13. RS-EU-14: EFSA news 'Veterinary drug residues in food: what's the latest in the EU?' (2024 monitoring data; technical report doi 10.2903/sp.efsa.2026.EN-9913) – EFSA (2026). https://www.efsa.europa.eu/en/news/veterinary-drug-residues-food-whats-latest-eu (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  14. RS-EU-15: Council Directive 96/22/EC prohibiting hormonal, thyrostatic substances and beta-agonists in stockfarming; consolidated 18.12.2008 – Council of the EU (1996). https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/1996/22/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  15. RS-EU-16: Council Decision 1999/879/EC concerning the placing on the market and administration of bovine somatotrophin (BST) – Council of the EU (1999). https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/1999/879/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  16. RS-EU-17: Commission Regulation (EU) 2023/915 on maximum levels for certain contaminants in food (repealing Reg. 1881/2006); consolidated 19.08.2026 – European Commission (2023). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/915/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  17. RS-EU-18: Risk to human health related to the presence of perfluoroalkyl substances in food – EFSA CONTAM Panel (2020). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32994824/ (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  18. RS-EU-19: Risk for animal and human health related to the presence of dioxins and dioxin-like PCBs in feed and food – EFSA CONTAM Panel (2018). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32625737/ (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  19. RS-EU-20: Risk assessment of aflatoxins in food – EFSA CONTAM Panel (2020). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32874256/ (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  20. RS-EU-31: Alert and Cooperation Network – 2025 Annual Report – European Commission (DG SANTE) (2026). https://food.ec.europa.eu/document/download/5266bb47-4b7e-4558-9910-4c66519cbe7f_en?filename=acn_annual-report_2025.pdf (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  21. RS-EU-21: The European Union One Health 2024 Zoonoses Report – EFSA and ECDC (2025). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41377167/ (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  22. RS-EU-22: Regulation (EC) No 2160/2003 on the control of salmonella and other specified food-borne zoonotic agents; consolidated 21.04.2021 – European Parliament and Council (2003). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2003/2160/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  23. RS-EU-23: Commission Regulations (EU) No 517/2011 (laying hens) and No 200/2012 (broilers) – Union Salmonella reduction targets – European Commission (2011/2012). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2011/517/oj ; https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2012/200/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  24. RS-EU-24: Commission Regulation (EC) No 2073/2005 on microbiological criteria for foodstuffs; consolidated 01.07.2026 – European Commission (2005). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2005/2073/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  25. RS-EU-25: Regulation (EC) No 1333/2008 on food additives – European Parliament and Council (2008). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2008/1333/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  26. RS-EU-26: Commission Regulation (EU) 2022/63 amending Annexes II and III to Regulation (EC) No 1333/2008 as regards titanium dioxide (E 171) – European Commission (2022). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/63/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  27. RS-EU-27: Council Directive 1999/74/EC (protection of laying hens) and Commission Delegated Regulation (EU) 2023/2465 (marketing standards for eggs) – Council of the EU / European Commission (1999/2023). https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/1999/74/oj ; https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2023/2465/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  28. RS-EU-28: Regulation (EC) No 999/2001 laying down rules for the prevention, control and eradication of certain TSEs; consolidated 12.03.2025 – European Parliament and Council (2001). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2001/999/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  29. RS-EU-29: Commission Regulation (EU) 2021/1372 amending Annex IV to Regulation (EC) No 999/2001 (feeding non-ruminant farmed animals with protein derived from animals) – European Commission (2021). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1372/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  30. RS-EU-01: Regulation (EC) No 178/2002 (General Food Law); consolidated 01.01.2026 – European Parliament and Council (2002). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  31. RS-EU-02: Regulation (EU) 2017/625 on official controls; consolidated 05.01.2025 – European Parliament and Council (2017). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/625/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  32. RS-EU-32: Regulation (EU) No 1169/2011 on the provision of food information to consumers; consolidated 01.04.2025 – European Parliament and Council (2011). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2011/1169/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  33. RS-EU-33: Commission Implementing Regulation (EU) No 1337/2013 – country of origin or place of provenance for fresh, chilled and frozen meat of swine, sheep, goats and poultry – European Commission (2013). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2013/1337/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  34. RS-EU-34: Regulation (EC) No 1760/2000 establishing a system for the identification and registration of bovine animals and regarding the labelling of beef – European Parliament and Council (2000). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2000/1760/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  35. RS-EU-37: RASFF Window – public notification search (consolidated backend) – European Commission (RASFF) (2026). https://webgate.ec.europa.eu/rasff-window/screen/search (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  36. RS-EU-36: Decision of the EEA Joint Committee No 44/2025 of 14 March 2025 amending Annex I (Veterinary and phytosanitary matters) to the EEA Agreement [2025/1027] – EEA Joint Committee (2025). https://www.efta.int/sites/default/files/documents/legal-texts/eea/other-legal-documents/adopted-joint-committee-decisions/2025%20-%20English/044-2025.pdf (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  37. RS-EU-35: Directive (EU) 2020/2184 on the quality of water intended for human consumption (recast) – European Parliament and Council (2020). https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj (geprüft, abgerufen 2026-10-25)

Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Der Codex Alimentarius, getragen von FAO und WHO, legt internationale Lebensmittelstandards fest: Rückstandshöchstgehalte für Pestizide und Tierarzneimittel, Höchstgehalte für Kontaminanten wie Aflatoxine und Blei, Regeln für Zusatzstoffe und Hygienekodizes. Diese Standards sind freiwillig. Ein Land ist nur an sein eigenes Recht gebunden, doch nach WTO-Regeln ist der Codex in Handelsstreitigkeiten der Bezugspunkt. Der Codex akzeptiert einige hormonelle Leistungsförderer und Ractopamin; die Ractopamin-Grenzwerte wurden 2012 mit 69 zu 67 Stimmen angenommen, und viele Länder, darunter die EU und China, verbieten es weiterhin. Die WHO empfiehlt, den Einsatz von Antibiotika zur Leistungsförderung und zur routinemäßigen Vorbeugung bei gesunden Tieren zu beenden; die WOAH berichtet, dass 2022 noch 22 % der meldenden Länder Leistungsförderer erlaubten. Die WHO schätzt, dass unsichere Lebensmittel 2021 etwa 866 Millionen Erkrankungen und 1,5 Millionen Todesfälle verursachten, mit der höchsten Last in Afrika und Südostasien. Es gibt keine internationale Überwachung, die Rückstände in den Lebensmitteln jedes Landes misst; solche Daten stammen aus nationalen Programmen.

Rechercheumfang: Internationaler Referenzrahmen: Codex Alimentarius (Standards, MRL-Datenbanken, CAC-Bericht 2012), WHO (Leitlinien zu antimikrobiellen Mitteln und MIA-Liste, GEMS/Food, Trinkwasserleitlinien, Schätzungen der Last lebensmittelbedingter Erkrankungen 2015 und 2026), FAO (JECFA/JMPR, INFOSAN), WOAH ANIMUSE 9. Bericht, WHO/UNICEF JMP und IARC-Einstufungen, alle im Oktober 2026 aus Primärdokumenten gelesen. Dies sind freiwillige Referenzen, keine Gesetze eines Landes; sie werden angezeigt, wenn für ein Land kein recherchiertes Profil vorliegt. Nicht abgedeckt oder nicht überprüfbar: die Tierschutzkapitel der WOAH zur Haltung, ein 10. ANIMUSE-Bericht (nicht gefunden), der Codex-Status von bovinem Somatotropin nach 2012 anhand eines Primärberichts sowie Codex-Positionen zu PFAS (es gibt keinen Höchstgehalt).

Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

Pestizide und Pestizidrückstände – Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Nur internationale Referenz. Codex-Texte sind freiwillige Referenzen. Verbindlich werden sie erst, wenn ein Land sie in nationales Recht übernimmt. Nach dem SPS-Übereinkommen der WTO wird bei Maßnahmen, die auf dem Codex beruhen, Vereinbarkeit vermutet; strengere nationale Vorschriften sind zulässig, wenn sie wissenschaftlich begründet sind. Was in einem bestimmten Land erlaubt ist, entscheidet das nationale Recht. Der Codex legt Rückstandshöchstgehalte (CXLs) für Kombinationen aus Pestizid und Erzeugnis fest. Wissenschaftliche Grundlage: Das gemeinsame FAO/WHO-Expertentreffen zu Pestizidrückständen (JMPR, seit 1963) bewertet Toxikologie (duldbare tägliche Aufnahmemenge, akute Referenzdosis) und Rückstandsdaten; das Codex-Komitee für Pestizidrückstände schlägt die Grenzwerte vor; die Codex-Alimentarius-Kommission (CAC) nimmt sie an. Die Codex-Datenbank führt MRL und Fremdstoff-MRL (EMRL), die bis zur CAC 49 (Juli 2026) angenommen wurden. Bis 2024 hatte die CAC 6.453 MRL und 63 EMRL angenommen. Ein Codex-MRL gilt am Ort des Eintritts in ein Land oder in die Handelswege. Der Codex genehmigt oder verbietet keine Pestizidwirkstoffe; Zulassungen und Verbote sind nationale Entscheidungen.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Auf internationaler Ebene nicht dokumentiert. Codex und JMPR erheben keine Daten zur tatsächlichen Pestizidanwendung.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Kein internationales Überwachungsprogramm meldet MRL-Überschreitungsraten. WHO GEMS/Food sammelt Daten zu Kontaminanten und Rückständen, die von nationalen Einrichtungen freiwillig übermittelt werden (insgesamt mehr als 9 Millionen Analyseergebnisse). Diese Daten sind keine repräsentativen Stichproben und werden nicht als Überschreitungsraten pro Land veröffentlicht.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Das JMPR leitet gesundheitsbasierte Richtwerte (ADI, ARfD) und Schätzungen der ernährungsbedingten Exposition ab (IESTI für die kurzfristige, IEDI mit GEMS/Food-Cluster-Ernährungsweisen für die langfristige Aufnahme). Die Überschreitung eines MRL bedeutet die Nichteinhaltung eines gesetzlichen Grenzwerts; ob sie gesundheitlich bedenklich ist, hängt von der geschätzten Aufnahme im Verhältnis zur ADI/ARfD ab (Ansatz des JMPR). Die WHO-Schätzungen der Last lebensmittelbedingter Erkrankungen von 2026 bezogen Pestizidrückstände wegen unzureichender Daten nicht ein.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Hoch für die rechtlichen Referenzwerte (amtliche, aktuelle Datenbank). Es gibt keine weltweit vergleichbaren Daten zur Anwendung oder zu Rückstandsgehalten. Die Überschreitungsraten der Länder hängen von den nationalen Rückstandshöchstgehalten, dem Probenahmedesign (zufällig vs. risikobasiert) und dem Laborumfang ab und lassen sich daher nicht direkt mit Codex-Werten vergleichen.

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Obst und Gemüse: Codex-MRL gibt es für viele Obst- und Gemüseerzeugnisse; nationale Rückstandshöchstgehalte können niedriger oder höher sein.
  • Getreide und Reis: Codex-MRL gelten für Getreidekörner im gehandelten Zustand (landwirtschaftliches Rohprodukt).

Quellen: RS-INT-01, RS-INT-02, RS-INT-05, RS-INT-07, RS-INT-36, RS-INT-21, RS-INT-29

Tierarzneimittel und Antibiotika – Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Nur internationale Referenz. Codex-Texte sind freiwillige Referenzen. Verbindlich werden sie erst, wenn ein Land sie in nationales Recht übernimmt. Nach dem SPS-Übereinkommen der WTO wird bei Maßnahmen, die auf dem Codex beruhen, Vereinbarkeit vermutet; strengere nationale Vorschriften sind zulässig, wenn sie wissenschaftlich begründet sind. Was in einem bestimmten Land erlaubt ist, entscheidet das nationale Recht. Codex-MRL und Risikomanagementempfehlungen (RMR) für Tierarzneimittelrückstände sind in CXM 2-2024 aufgeführt und beruhen auf JECFA-Bewertungen. RMR besagen, dass es keinen sicheren Rückstandsgehalt gibt und die Behörden Rückstände verhindern sollten, indem der Stoff bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren nicht verwendet wird: Carbadox, Chloramphenicol, Chlorpromazin, Dimetridazol, Furazolidon, Gentianaviolett, Ipronidazol, Malachitgrün, Metronidazol, Nitrofural, Olaquindox, Ronidazol und Stilbene. Antimikrobielle Resistenz: Codex CXC 61-2005 (geändert 2021) stellt fest, dass verantwortungsvoller Einsatz keine Leistungsförderung mit medizinisch wichtigen antimikrobiellen Mitteln umfasst; medizinisch wichtige antimikrobielle Mittel sollten nur zur Behandlung, Bekämpfung oder Vorbeugung unter fachlicher Aufsicht eingesetzt werden. Codex CXC 54-2004 stellt fest, dass Antibiotika ohne Sicherheitsbewertung für die öffentliche Gesundheit nicht als Leistungsförderer im Futter eingesetzt werden sollten. Die WHO-Leitlinien (2017) empfehlen eine generelle Verringerung des Einsatzes medizinisch wichtiger antimikrobieller Mittel bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren, eine vollständige Einschränkung für die Leistungsförderung und für die Vorbeugung bei gesunden Tieren (starke Empfehlungen, Evidenz geringer Qualität) und schlagen vor, kritisch wichtige antimikrobielle Mittel nicht zur Gruppenbehandlung und solche höchster Priorität nicht zur Behandlung einzusetzen (bedingte Empfehlung, Evidenz sehr geringer Qualität). Die WHO-MIA-Liste (2024) stuft Cephalosporine der 3./4. Generation, Chinolone, Polymyxine (z. B. Colistin) und Phosphonsäurederivate (Fosfomycin) als kritisch wichtig mit höchster Priorität (HPCIA) ein.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
WOAH ANIMUSE, 9. Bericht (2025, Datenjahr 2022): 70.648 Tonnen antimikrobielle Mittel für Tiere, gemeldet von 107 Teilnehmenden (korrigierte Schätzung bis zu 74.035 t). Biomassebereinigter Einsatz 89-93 mg/kg (71 % der weltweiten Tierbiomasse abgedeckt); terrestrische Lebensmittel liefernde Tiere 95-98 mg/kg; aquatische 21 mg/kg. Trendpanel aus 85 Teilnehmenden (62 % der Biomasse): 102 mg/kg im Jahr 2020 auf 97 mg/kg im Jahr 2022 (-5 %). Regionale Veränderungen 2020-2022: Afrika -20 %, Amerika -4 %, Europa -23 %, Asien-Pazifik -2 %, Naher Osten +43 % (die Teilnehmenden aus dem Nahen Osten decken nur 17 % der Biomasse der Region ab). Tetracycline (28,29 %) und Penicilline (17,75 %) waren die größten Klassen; Fluorchinolone 3,7 %, Polymyxine 1,8 %, Cephalosporine der 3./4. Generation 0,9 %. Im Jahr 2022 meldeten 34 von 157 Mitgliedern (22 %) noch den Einsatz antimikrobieller Leistungsförderer; 112 (71 %) meldeten, dass er nicht mehr zugelassen ist. Colistin als Leistungsförderer wurde noch von 8 Teilnehmenden gemeldet. Regionale mg/kg-Werte nach Ländern werden im Bericht nicht veröffentlicht; nur 38 von 111 quantitativ Meldenden machten ihre nationalen Berichte öffentlich, und 39 Mitglieder hatten bis Januar 2025 öffentliche Berichte im ANIMUSE-Portal.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Kein internationales Programm misst Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln. Die Rückstandsüberwachung ist national (siehe Länderprofile). Codex CXG 71-2009 gibt Hinweise für die Gestaltung nationaler Rückstandskontrollprogramme.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
JECFA-Bewertungen (ADI, empfohlene MRL) sind die wissenschaftliche Grundlage der Codex-MRL für Tierarzneimittel. Systematische Reviews der WHO (2017): Wo der Einsatz antimikrobieller Mittel bei Tieren eingeschränkt wurde, war die AMR-Prävalenz bei Bakterien von Tieren um 10-20 % und die Multiresistenz um 24-32 % niedriger; beim Menschen (13 Studien in Metaanalyse) war die AMR-Prävalenz in den Interventionsgruppen um 24 % niedriger. Die WHO-Schätzungen zu lebensmittelbedingten Erkrankungen von 2026 bezogen antimikrobiell resistente Bakterien wegen unzureichender Daten nicht ein.
E. Wie belastbar sind die Daten?
ANIMUSE-Daten sind überwiegend Verkaufs- und Importdaten, kein Einsatz auf Betriebsebene. Die Abdeckung unterscheidet sich nach Region; Teilnehmende und Methoden ändern sich von Jahr zu Jahr. Werte in mg/kg Biomasse sind Schätzungen; die WOAH gibt Spannen an. Daten auf Länderebene sind nur für Mitglieder öffentlich, die sie veröffentlichen wollen.
Kennzahlen
KennzahlWertJahrProbenStichprobendesignGeltungsbereichQuelle
Antibiotika-Absatz Tiere (mg/kg Biomasse)
amu_mg_per_kg_biomass
WOAH ANIMUSE 9. Bericht – Trendpanel
Weltweit, 85 Teilnehmende mit durchgehenden Meldungen 2020-2022, 62 % der weltweiten Tierbiomasse; überwiegend Verkaufs-/Importdaten. Wert 2020: 102 mg/kg. n = Anzahl der teilnehmenden Länder/Gebiete, nicht Proben.
97 mg antimikrobieller Wirkstoff pro kg geschätzter Tierbiomasse202285gemischtalle LebensmittelRS-INT-24
Antibiotika-Absatz Tiere (mg/kg Biomasse)
amu_mg_per_kg_biomass
WOAH ANIMUSE 9. Bericht – Querschnitt 2022
Weltweite Spanne 89-93 mg/kg je nach Abdeckungskorrektur; 107 Teilnehmende, 71 % der weltweiten Tierbiomasse; nur der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere. „value“ ist die Untergrenze, „value_upper“ die Obergrenze.
89 mg antimikrobieller Wirkstoff pro kg geschätzter Tierbiomasse (Spanne)2022107gemischtalle LebensmittelRS-INT-24
Antibiotika-Absatz Tiere (Tonnen)
amu_tonnes
WOAH ANIMUSE 9. Bericht
Gemeldete Gesamtmenge; die abdeckungskorrigierte Schätzung der WOAH beträgt bis zu 74.035 t. n = Teilnehmende.
70648 Tonnen antimikrobieller Wirkstoffe (gemeldet)2022107gemischtalle LebensmittelRS-INT-24
Länder mit Leistungsförderern (Anteil)
agp_use_members_pct
WOAH ANIMUSE 9. Bericht
34 von 157 Teilnehmenden; selbst gemeldeter rechtlicher/praktischer Status, kein gemessener Einsatz.
22 % der meldenden WOAH-Mitglieder, die noch antimikrobielle Leistungsförderer verwenden2022157gemischtalle LebensmittelRS-INT-24

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Geflügel: Codex-/WHO-Texte gelten für alle Lebensmittel liefernden Tiere; die WHO empfiehlt 2017 keinen routinemäßigen vorbeugenden Einsatz in gesunden Herden.
  • Fisch und Meeresfrüchte: WOAH 2022: aquatische Lebensmittel liefernde Tiere 21 mg/kg; Fluorchinolone machten 15,8 % des Einsatzes bei Wassertieren aus (3,9 mg/kg). Codex-RMR: Malachitgrün und Gentianaviolett sollten nicht verwendet werden.

Quellen: RS-INT-08, RS-INT-10, RS-INT-11, RS-INT-17, RS-INT-18, RS-INT-19, RS-INT-20, RS-INT-24, RS-INT-35, RS-INT-29

Hormonelle Wachstumsförderer – Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Datenqualität: hoch Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Nur internationale Referenz. Codex-Texte sind freiwillige Referenzen. Verbindlich werden sie erst, wenn ein Land sie in nationales Recht übernimmt. Nach dem SPS-Übereinkommen der WTO wird bei Maßnahmen, die auf dem Codex beruhen, Vereinbarkeit vermutet; strengere nationale Vorschriften sind zulässig, wenn sie wissenschaftlich begründet sind. Was in einem bestimmten Land erlaubt ist, entscheidet das nationale Recht. Der Codex (CXM 2-2024) behandelt mehrere hormonelle Leistungsförderer bei Anwendung nach guter Praxis als akzeptabel: Für Estradiol-17beta, Progesteron und Testosteron bei Rindern ist ein MRL „nicht erforderlich“ (JECFA: Rückstände aus der Verwendung als Leistungsförderer stellen wahrscheinlich keine Gefahr dar). Numerische MRL gibt es für Trenbolonacetat (Rindermuskel 2, Leber 10 ug/kg), Zeranol (Muskel 2, Leber 10 ug/kg) und Melengestrolacetat (Muskel 1, Leber 10, Niere 2, Fett 18 ug/kg). Beta-Agonisten: Die Ractopamin-MRL für Rinder und Schweine (Muskel 10, Leber 40, Niere 90, Fett 10 ug/kg; ADI 0-1 ug/kg bw) wurden auf der CAC 35 im Juli 2012 in geheimer Abstimmung mit 69 zu 67 Stimmen bei 7 Enthaltungen ohne Konsens angenommen; China, Norwegen und die EU ließen ihre Ablehnung festhalten, und die EU erklärte, ihr Verbot bleibe bestehen. Zilpaterol-MRL für Rinder (Niere 3,3, Leber 3,5, Muskel 0,5 ug/kg) wurden auf der CAC 46 (2023) angenommen. Stilbene (z. B. Diethylstilbestrol): Codex-Risikomanagementempfehlung (RMR) – kein sicherer Gehalt, sollten nicht verwendet werden. Somatotropine: porcines Somatotropin ADI/MRL „nicht festgelegt“ (CAC 26, 2003). Entwürfe von MRL für bovines Somatotropin (bST/rbST, Milchkühe) wurden laut CAC-Bericht von 2012 seit 1999 „auf Stufe 8 zurückgehalten“; CXM 2-2024 enthält keinen bST-MRL. Codex-MRL verpflichten kein Land, diese Stoffe zuzulassen. Im WTO-Hormonstreit EC-Hormones (DS26) befand das Berufungsgremium (1998) das Einfuhrverbot der EG für unvereinbar mit Artikel 5.1 des SPS-Übereinkommens (Risikobewertung), das Verbot blieb jedoch Teil des EU-Rechts.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
International nicht dokumentiert. Die Verwendung von Hormonimplantaten, Beta-Agonisten und bST ist in einigen Ländern zugelassen und in anderen verboten (siehe Länderprofile).
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Keine internationale Rückstandsüberwachung. Nationale Programme untersuchen auf Hormone und Beta-Agonisten.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
JECFA-Bewertungen bilden die Grundlage der Codex-Werte (z. B. Ractopamin ADI 0-1 ug/kg bw; Estradiol-17beta ADI 0-0,05 ug/kg bw). Auf der CAC 35 (2012) erklärte die EU-Delegation, die EFSA sei zu dem Schluss gekommen, dass die Daten nicht ausreichten, um MRL für Ractopamin vorzuschlagen, und dass Risiken für die menschliche Gesundheit nicht hinreichend ausgeschlossen seien. Dieses Profil hält die Positionen fest; es löst die wissenschaftliche Meinungsverschiedenheit nicht auf.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Hoch für den rechtlichen Status der Codex-Texte (Primärdokumente). Die wissenschaftliche Bewertung unterscheidet sich zwischen JECFA und einigen nationalen Behörden; der Ractopamin-Standard wurde mit knapper Mehrheit angenommen, nicht im Konsens.

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Rotes Fleisch: Es gibt Codex-Werte für hormonelle Leistungsförderer und Ractopamin/Zilpaterol bei Rindern (und Ractopamin bei Schweinen).
  • Milchprodukte: Kein Codex-MRL für bovines Somatotropin (rbST), Stand CXM 2-2024.
  • Geflügel: Der Codex führt keine MRL für hormonelle Leistungsförderer bei Geflügel.

Quellen: RS-INT-08, RS-INT-09, RS-INT-05, RS-INT-06, RS-INT-35

Schadstoffe (Schwermetalle, PFAS, PCB, Dioxine, Nitrat) – Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Nur internationale Referenz. Codex-Texte sind freiwillige Referenzen. Verbindlich werden sie erst, wenn ein Land sie in nationales Recht übernimmt. Nach dem SPS-Übereinkommen der WTO wird bei Maßnahmen, die auf dem Codex beruhen, Vereinbarkeit vermutet; strengere nationale Vorschriften sind zulässig, wenn sie wissenschaftlich begründet sind. Was in einem bestimmten Land erlaubt ist, entscheidet das nationale Recht. Der Codex General Standard for Contaminants and Toxins in Food and Feed (CXS 193-1995, zuletzt geändert 2025) führt Höchstgehalte für den internationalen Handel auf. Beispiele (mg/kg): Blei – Milch 0,02, Fleisch von Rindern/Schweinen/Schafen 0,1, Geflügelfleisch 0,1, Fisch 0,3, Getreidekörner 0,2, Blattgemüse 0,3, Fruchtgemüse 0,05, Säuglingsanfangsnahrung 0,01; anorganisches Arsen – geschälter Reis 0,35, polierter Reis 0,2; Methylquecksilber – Thunfisch 1,2, Hai 1,6, Marlin 1,7, Alfonsino 1,5, Granatbarsch 0,8, Rosa Kingklip 1,0. CXS 193 enthält keine Höchstgehalte für Dioxine, PCB oder PFAS; der Codex hat Verfahrensleitlinien zur Verringerung von Dioxinen und PCB in Lebens- und Futtermitteln (CXC 62-2006) sowie zur Verringerung von Blei (CXC 56-2004) und Arsen in Reis (CXC 77-2017).
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Nicht zutreffend (Kontaminanten werden nicht absichtlich eingesetzt).
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
WHO GEMS/Food enthält mehr als 9 Millionen Analyseergebnisse, die von nationalen Einrichtungen übermittelt wurden (Datensätze nach Region, z. B. WHO-Region Östlicher Mittelmeerraum insgesamt 15.064, zum Zugriffsdatum keine im vergangenen Jahr hinzugekommen). Die Daten können online durchsucht werden, sind aber keine repräsentativen Erhebungen und werden nicht als nationale Konformitätsraten zusammengefasst.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
JECFA zog 2010 seine tolerierbaren wöchentlichen Aufnahmemengen für Blei und anorganisches Arsen zurück, weil sie nicht mehr als gesundheitlich schützend galten (Blei: Auswirkungen auf IQ und Blutdruck; anorganisches Arsen: BMDL für Lungenkrebs). WHO-Schätzungen 2026 zu lebensmittelbedingten Erkrankungen (Datenjahr 2021): Chemische Gefahren machten 73 % der lebensmittelbedingten Todesfälle aus, vor allem anorganisches Arsen (42 %) und Blei (31 %); anorganisches Arsen und Blei gehörten zu den führenden Ursachen lebensmittelbedingter DALYs. PFAS wurden mangels Daten nicht einbezogen. Die IARC stuft TCDD-Dioxin und PCB-126 in Gruppe 1 ein (Band 100F).
E. Wie belastbar sind die Daten?
Codex-Höchstgehalte: hoch (Primärtext). Schätzungen der Krankheitslast: modellbasiert mit weiten Unsicherheitsintervallen. GEMS/Food-Daten: heterogen, nicht repräsentativ.
Kennzahlen
KennzahlWertJahrProbenStichprobendesignGeltungsbereichQuelle
Anteil chemischer Ursachen an lebensmittelbedingten Todesfällen
fbd_chemical_deaths_share_pct
WHO-Schätzungen der Last lebensmittelbedingter Erkrankungen, Ausgabe 2026
Globale modellbasierte Schätzung (kein Probenahmeergebnis); 9 chemische Gefahren einbezogen; anorganisches Arsen 42 % und Blei 31 % der chemisch bedingten Todesfälle.
73 % der lebensmittelbedingten Todesfälle durch chemische Gefahren2021–gemischtalle LebensmittelRS-INT-29

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Fisch und Meeresfrüchte: Codex-Höchstgehalte für Methylquecksilber gelten für bestimmte große Raubfischarten; Höchstgehalt für Blei in Fisch 0,3 mg/kg.
  • Getreide und Reis: Codex-Höchstgehalt für anorganisches Arsen: polierter Reis 0,2 mg/kg, geschälter Reis 0,35 mg/kg.
  • Milchprodukte: Codex-Höchstgehalt für Blei in Milch 0,02 mg/kg.

Quellen: RS-INT-12, RS-INT-41, RS-INT-21, RS-INT-22, RS-INT-29, RS-INT-31, RS-INT-33

Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) – Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Nur internationale Referenz. Codex-Texte sind freiwillige Referenzen. Verbindlich werden sie erst, wenn ein Land sie in nationales Recht übernimmt. Nach dem SPS-Übereinkommen der WTO wird bei Maßnahmen, die auf dem Codex beruhen, Vereinbarkeit vermutet; strengere nationale Vorschriften sind zulässig, wenn sie wissenschaftlich begründet sind. Was in einem bestimmten Land erlaubt ist, entscheidet das nationale Recht. CXS 193-1995: Aflatoxin M1 in Milch 0,5 ug/kg. Gesamtaflatoxine (ug/kg): Mandeln, Haselnüsse, Pistazien, Paranüsse 10 (verzehrfertig) / 15 (zur Weiterverarbeitung); Erdnüsse zur Weiterverarbeitung 15; getrocknete Feigen 10; Chili und Muskatnuss 20; Maiskörner zur Weiterverarbeitung 15; Maismehl/-grieß 10; geschälter Reis 20; polierter Reis 5; Sorghum zur Weiterverarbeitung 10; Lebensmittel auf Getreidebasis für Säuglinge und Kleinkinder 5. Höchstgehalte gibt es auch für Deoxynivalenol, Fumonisine, Ochratoxin A und Patulin. Codex-Verfahrensleitlinien behandeln Aflatoxin B1 in Futtermitteln für Milchtiere (CXC 45-1997), Erdnüsse (CXC 55-2004), Schalenfrüchte (CXC 59-2005), Getreide (CXC 51-2003), getrocknete Feigen und Gewürze.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Nicht zutreffend.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
GEMS/Food enthält etwa 1,09 Millionen Datensätze zu Gesamtaflatoxinen und etwa 0,19 Millionen Datensätze zu Aflatoxin B1 (alle Regionen, freiwillig übermittelt). Eine repräsentative globale Prävalenzzahl gibt es nicht.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Die IARC stuft Aflatoxine als krebserregend für den Menschen ein (Gruppe 1; Monographs Band 100F). JECFA (2001), zitiert in CXS 193: Das bei Aflatoxin-M1-Grenzwerten von 0,05 oder 0,5 ug/kg vorhergesagte zusätzliche Leberkrebsrisiko ist sehr gering; Träger von Hepatitis B könnten von einer geringeren Aflatoxinaufnahme profitieren. Die WHO-Schätzungen der Krankheitslast von 2026 schlossen Wachstumsstörungen durch Aflatoxin-Exposition aus.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Codex-Höchstgehalte: hoch. Vorkommensdaten: nicht repräsentativ; starke regionale und klimatische Schwankungen.

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Milchprodukte: Codex-Höchstgehalt für Aflatoxin M1 in Milch 0,5 ug/kg; nationale Grenzwerte können niedriger sein (siehe Länderprofile).
  • Hülsenfrüchte und Nüsse: Codex-Höchstgehalte für Gesamtaflatoxine 10-15 ug/kg für Schalenfrüchte und Erdnüsse, je nach Verarbeitung.
  • Getreide und Reis: Codex-Höchstgehalte für Gesamtaflatoxine bei Mais (15 / 10 ug/kg) und Reis (20 geschält / 5 poliert).

Quellen: RS-INT-12, RS-INT-41, RS-INT-21, RS-INT-33, RS-INT-29

Krankheitserreger (Salmonellen, Campylobacter u. a.) – Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Nur internationale Referenz. Codex-Texte sind freiwillige Referenzen. Verbindlich werden sie erst, wenn ein Land sie in nationales Recht übernimmt. Nach dem SPS-Übereinkommen der WTO wird bei Maßnahmen, die auf dem Codex beruhen, Vereinbarkeit vermutet; strengere nationale Vorschriften sind zulässig, wenn sie wissenschaftlich begründet sind. Was in einem bestimmten Land erlaubt ist, entscheidet das nationale Recht. Die Codex General Principles of Food Hygiene (CXC 1-1969, überarbeitet 2020 und 2022) legen gute Hygienepraxis und HACCP fest. Spezifische Verfahrensleitlinien und Leitlinien: Campylobacter und Salmonellen in Hühnerfleisch (CXG 78-2011, Ansatz vom Erzeuger bis zum Verbraucher ohne numerische Ziele), Eier und Eiprodukte (CXC 15-1976, rev. 2007: Überwachung und Impfung gegen Salmonella Enteritidis können das Risiko verringern, wo SE mit Geflügel oder Eiern in Verbindung steht), Fleischhygiene (CXC 58-2005), Milch und Milcherzeugnisse (CXC 57-2004), frisches Obst und Gemüse (CXC 53-2003), Listeria monocytogenes (CXG 61-2007), STEC in Rindfleisch, Blattgemüse, Rohmilch und Sprossen (CXG 99-2023). JEMRA erstellt mikrobiologische Risikobewertungen.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
International nicht dokumentiert; Bekämpfungsprogramme sind national.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Keine internationale Überwachung der Prävalenz von Krankheitserregern in Lebensmitteln. WHO-Schätzungen der Krankheitslast (Ausgabe 2026, Datenjahr 2021, 42 Gefahren): 866 Millionen Erkrankungen (95-%-UI 680-1090 Millionen), 1,52 Millionen Todesfälle (0,783-2,51 Millionen), 57,1 Millionen DALYs (39,4-81,1 Millionen). Biologische Gefahren verursachten etwa 860 Millionen Erkrankungen. Nicht-typhoidale Salmonella enterica, anorganisches Arsen und Blei verursachten die meisten DALYs. Kinder unter 5 Jahren (9 % der Bevölkerung) hatten fast ein Drittel der Fälle. Die ersten WHO-Schätzungen (2015, Datenjahr 2010, 31 Gefahren) ergaben 33 Millionen DALYs; laut WHO ersetzt die Ausgabe 2026 alle früheren Schätzungen. Nationale Schätzungen für jeden WHO-Mitgliedstaat sind im WHO Global Health Observatory verfügbar.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Die Last lebensmittelbedingter Erkrankungen ist in den Regionen Afrika und Südostasien am höchsten (fast drei Viertel der Erkrankungen, 60 % der Todesfälle). Laut WHO könnten viele Fälle durch verbesserte Wasserversorgung, Sanitärversorgung und Hygiene, Pasteurisierung und Zugang zur Gesundheitsversorgung verhindert werden.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Die Schätzungen der Krankheitslast sind modellbasiert (systematische Reviews, Metaregression, Expertenbefragung für die Zuordnung zu Lebensmitteln) und mit großer Unsicherheit behaftet. Sie sind keine gemessenen Fallzahlen und sollten nicht mit nationalen Überwachungszahlen in eine Rangfolge gebracht werden. Viele Gefahren (z. B. AMR-Bakterien) sind nicht enthalten.
Kennzahlen
KennzahlWertJahrProbenStichprobendesignGeltungsbereichQuelle
Lebensmittelbedingte Erkrankungen (Mio.)
fbd_illnesses_million
WHO-Schätzungen der Last lebensmittelbedingter Erkrankungen, Ausgabe 2026 (FERG)
Globale modellbasierte Schätzung, 42 Gefahren; 95-%-UI 680-1090 Millionen.
866 Millionen lebensmittelbedingte Erkrankungen pro Jahr2021–gemischtalle LebensmittelRS-INT-31
Lebensmittelbedingte Todesfälle (Mio.)
fbd_deaths_million
WHO-Schätzungen der Last lebensmittelbedingter Erkrankungen, Ausgabe 2026 (FERG)
Globale modellbasierte Schätzung, 42 Gefahren; 95-%-UI 0,783-2,51 Millionen.
1.52 Millionen lebensmittelbedingte Todesfälle pro Jahr2021–gemischtalle LebensmittelRS-INT-31
Lebensmittelbedingte Krankheitslast (DALY, Mio.)
fbd_dalys_million
WHO-Schätzungen der Last lebensmittelbedingter Erkrankungen, Ausgabe 2026 (FERG)
Globale modellbasierte Schätzung, 42 Gefahren; 95-%-UI 39,4-81,1 Millionen.
57.1 Millionen DALYs2021–gemischtalle LebensmittelRS-INT-31
Lebensmittelbedingte Krankheitslast (DALY, Mio.)
fbd_dalys_million
Erste Schätzungen der WHO FERG (2015)
31 Gefahren; durch die Ausgabe 2026 ersetzt und nicht direkt vergleichbar (andere Auswahl an Gefahren und andere Methoden).
33 Millionen DALYs2010–gemischtalle LebensmittelRS-INT-27

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Geflügel: Codex CXG 78-2011 zielt auf Campylobacter und Salmonellen in Hühnerfleisch; keine numerischen internationalen Ziele.
  • Eier: Codex CXC 15-1976 (rev. 2007) behandelt die Bekämpfung von Salmonella Enteritidis einschließlich Impfung.
  • Obst und Gemüse: Codex CXC 53-2003 und CXG 99-2023 (STEC in Blattgemüse und Sprossen).

Quellen: RS-INT-41, RS-INT-14, RS-INT-15, RS-INT-16, RS-INT-04, RS-INT-27, RS-INT-28, RS-INT-29, RS-INT-30, RS-INT-31

Zusatzstoffe und Verarbeitung – Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Datenqualität: hoch Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Nur internationale Referenz. Codex-Texte sind freiwillige Referenzen. Verbindlich werden sie erst, wenn ein Land sie in nationales Recht übernimmt. Nach dem SPS-Übereinkommen der WTO wird bei Maßnahmen, die auf dem Codex beruhen, Vereinbarkeit vermutet; strengere nationale Vorschriften sind zulässig, wenn sie wissenschaftlich begründet sind. Was in einem bestimmten Land erlaubt ist, entscheidet das nationale Recht. Codex General Standard for Food Additives (GSFA, CXS 192-1995, überarbeitet bis 2026): Nur aufgeführte Zusatzstoffe gelten nach dem Standard als geeignet; ein Zusatzstoff wird nur berücksichtigt, wenn JECFA eine ADI festgelegt (oder ihn nach anderen Kriterien als sicher befunden) und der Codex ihm eine INS-Nummer zugeteilt hat. Verwendungsmengen werden pro Lebensmittelkategorie festgelegt. Die Länder führen eigene Positivlisten, die enger oder weiter sein können.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
International nicht dokumentiert.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
Keine internationale Überwachung der Verwendungsmengen von Zusatzstoffen; JECFA schätzt die Aufnahme bei der Bewertung von Zusatzstoffen.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Aspartam (INS 951): Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stufte es 2023 als möglicherweise krebserregend für den Menschen ein (Gruppe 2B, begrenzte Evidenz); JECFA (2023) behielt die ADI von 0-40 mg/kg bw bei. IARC-Einstufungen beschreiben die Stärke der Evidenz für eine Gefahr, nicht die Größe des Risikos. Verarbeitetes Fleisch (eine Verarbeitungskategorie, kein Zusatzstoff): IARC Gruppe 1 (Darmkrebs; etwa 18 % höheres Risiko pro täglich verzehrten 50 g). Rotes Fleisch: IARC Gruppe 2A. Diese Einstufungen sind hier als internationale Referenz aufgeführt; die Evidenz zu einzelnen Behauptungen wird in den Studiendateien des Projekts behandelt.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Hoch für die rechtliche Referenz (Primärtext). IARC und JECFA beantworten unterschiedliche Fragen (Gefahr vs. Risiko bei gegebener Aufnahme).

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Rotes Fleisch: IARC: verarbeitetes Fleisch Gruppe 1, rotes Fleisch Gruppe 2A (2015, Monographs Vol. 114).

Quellen: RS-INT-13, RS-INT-39, RS-INT-34, RS-INT-32, RS-INT-35

Tierhaltung und Futtermittel – Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Datenqualität: niedrig Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Nur internationale Referenz. Codex-Texte sind freiwillige Referenzen. Verbindlich werden sie erst, wenn ein Land sie in nationales Recht übernimmt. Nach dem SPS-Übereinkommen der WTO wird bei Maßnahmen, die auf dem Codex beruhen, Vereinbarkeit vermutet; strengere nationale Vorschriften sind zulässig, wenn sie wissenschaftlich begründet sind. Was in einem bestimmten Land erlaubt ist, entscheidet das nationale Recht. Codex Code of Practice on Good Animal Feeding (CXC 54-2004, geändert 2024): Antibiotika sollten ohne Sicherheitsbewertung für die öffentliche Gesundheit nicht als Leistungsförderer im Futter eingesetzt werden; tierische Erzeugnisse, die den BSE-Erreger übertragen könnten, sollten nicht an Wiederkäuer verfüttert werden; unerwünschte Stoffe (z. B. Mykotoxine, Kontaminanten) in Futtermitteln sollten erkannt und minimiert werden; Rückverfolgbarkeit und Aufzeichnungen für Futtermittel. CXS 193 enthält Höchstgehalte für Futtermittel nur dort, wo der Übergang in Lebensmittel tierischen Ursprungs relevant ist. Aflatoxin B1 in Futtermitteln für Milchtiere wird von CXC 45-1997 abgedeckt. WOAH-Standards: Kapitel 6.10 des Terrestrial Code über den verantwortungsvollen und umsichtigen Einsatz antimikrobieller Mittel (im ANIMUSE-Bericht zitiert). Die Tierschutzkapitel der WOAH zur Haltung (z. B. Käfige) wurden in dieser Recherche nicht überprüft.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
WOAH ANIMUSE (Daten 2022): 22 % der meldenden Mitglieder erlaubten oder verwendeten noch antimikrobielle Leistungsförderer; am häufigsten gemeldet wurden Bacitracin, Tylosin und Avilamycin.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
International nicht dokumentiert.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Siehe vet_drugs (antimikrobielle Resistenz) und mycotoxins (Übergang von Aflatoxin M1 aus Futtermitteln in die Milch).
E. Wie belastbar sind die Daten?
Codex-Text: hoch. Keine internationalen Daten zu Haltungssystemen oder zur Einhaltung von Futtermittelvorschriften.

Hinweise zu Lebensmitteln

  • Milchprodukte: Aflatoxin B1 in Futtermitteln für Milchtiere geht als Aflatoxin M1 in die Milch über (CXC 45-1997; CXS 193).

Quellen: RS-INT-17, RS-INT-12, RS-INT-24

Kontrollen, Importe, Rückrufe, Kennzeichnung – Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Datenqualität: mittel Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Nur internationale Referenz. Codex-Texte sind freiwillige Referenzen. Verbindlich werden sie erst, wenn ein Land sie in nationales Recht übernimmt. Nach dem SPS-Übereinkommen der WTO wird bei Maßnahmen, die auf dem Codex beruhen, Vereinbarkeit vermutet; strengere nationale Vorschriften sind zulässig, wenn sie wissenschaftlich begründet sind. Was in einem bestimmten Land erlaubt ist, entscheidet das nationale Recht. Codex-Texte zur Inspektion und Zertifizierung bei Einfuhr und Ausfuhr von Lebensmitteln (z. B. CXG 20-1995, CXG 26-1997, Gleichwertigkeit CXG 53-2003, Rückverfolgbarkeit CXG 60-2006) dienen als Leitfaden für nationale Kontrollsysteme. Es gibt keine internationale Lebensmittelaufsichtsbehörde: Amtliche Kontrollen, Rückrufe und Grenzkontrollen sind national. INFOSAN (FAO/WHO) ist ein freiwilliges Netzwerk nationaler Lebensmittelsicherheitsbehörden aus fast allen Mitgliedern von FAO und WHO; es tauscht Informationen über Vorfälle mit international gehandelten Lebensmitteln aus. SPS-Übereinkommen der WTO: Codex-Standards sind in Handelsstreitigkeiten der Maßstab für Lebensmittelsicherheitsmaßnahmen.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Nicht zutreffend.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
INFOSAN veröffentlicht keine mit RASFF vergleichbaren Warnmeldungsstatistiken pro Land. Nicht dokumentiert.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Nicht zutreffend.
E. Wie belastbar sind die Daten?
Codex- und WTO-Texte: hoch. Die Umsetzung variiert von Land zu Land.

Quellen: RS-INT-05, RS-INT-03, RS-INT-41, RS-INT-38, RS-INT-37

Trinkwasser – Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO)

Datenqualität: hoch Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026

A. Was ist gesetzlich erlaubt oder verboten?
Nur internationale Referenz. Die WHO-Leitlinien für Trinkwasserqualität (4. Auflage einschließlich des 1. und 2. Nachtrags, 2022) sind ein wissenschaftlicher Ausgangspunkt für nationale Standards; die WHO befürwortet keinen einheitlichen internationalen Standard. Ausgewählte Leitwerte: E. coli oder thermotolerante Coliforme in keiner 100-ml-Probe nachweisbar; Arsen 0,01 mg/l (vorläufig); Blei 0,01 mg/l (vorläufig); Cadmium 0,003 mg/l; Nitrat 50 mg/l (als NO3-); Nitrit 3 mg/l (als NO2-). Die WHO empfiehlt Wassersicherheitspläne und eine unabhängige Überwachung. Codex CXC 48-2001 behandelt die Hygiene von in Flaschen abgefülltem/verpacktem Trinkwasser.
B. Was wird tatsächlich in der Produktion eingesetzt?
Das WHO/UNICEF JMP definiert „sicher verwaltetes“ Trinkwasser als Wasser aus einer verbesserten Quelle, das auf dem Grundstück zugänglich, bei Bedarf verfügbar und frei von fäkaler und vorrangiger chemischer Verunreinigung ist. Weltweit 2024: 73,7 % der Bevölkerung nutzten eine sicher verwaltete Trinkwasserversorgung (WHO GHO); laut JMP fehlt sie noch immer 1 von 4 Menschen (2,1 Milliarden), darunter 106 Millionen, die unbehandeltes Oberflächenwasser trinken. Städtisch 83,5 %, ländlich 60,5 %.
C. Welche Rückstände oder Belastungen wurden gemessen?
JMP-Schätzungen kombinieren Haushaltsbefragungen, Volkszählungen und Verwaltungs- oder Regulierungsdaten; Wasserqualitätstests sind in einigen Haushaltsbefragungen enthalten (z. B. MICS). Daten auf Länderebene werden unter washdata.org/data und im WHO Global Health Observatory veröffentlicht.
D. Welche Gesundheitsrisiken sind nachgewiesen?
Die WHO (2026) stellt fest, dass viele lebensmittelbedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Maßnahmen wie verbesserte Wasserversorgung, Sanitärversorgung und Hygiene verhindert werden könnten. Die GDWQ-Leitwerte sind gesundheitsbasiert (z. B. Nitrat 50 mg/l auf Grundlage kurzfristiger Wirkungen).
E. Wie belastbar sind die Daten?
Das JMP ist die weltweit vergleichbare Referenz (eine Definition für alle Länder). Die Schätzungen sind modelliert; die Komponente Wasserqualität fehlt für viele Länder oder ist geschätzt.
Kennzahlen
KennzahlWertJahrProbenStichprobendesignGeltungsbereichQuelle
Sicher verwaltetes Trinkwasser (WHO/UNICEF)
water_safely_managed_pct
WHO/UNICEF JMP (über WHO GHO, Indikator WSH_WATER_SAFELY_MANAGED)
Globale modellierte Schätzung (GHO-Wert 73,735). Weltaggregat der Weltbank-WDI: 73,67 %. JMP-Text: „1 von 4 ... hat noch immer keinen Zugang“.
73.7 % der Bevölkerung mit sicher verwalteter Trinkwasserversorgung2024–gemischtalle LebensmittelRS-INT-26

Quellen: RS-INT-23, RS-INT-41, RS-INT-25, RS-INT-26, RS-INT-40, RS-INT-29

Quellen – Internationaler Bezugsrahmen (Codex, WHO, FAO) (41)
  1. RS-INT-01: About Codex (Codex Alimentarius website) – FAO/WHO Codex Alimentarius Commission Secretariat (2026). https://codex.fao.org/about-codex/about-us (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  2. RS-INT-02: About Codex texts – FAO/WHO Codex Alimentarius Commission Secretariat (2026). https://codex.fao.org/codex-texts/about-codex-texts (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  3. RS-INT-05: Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures (SPS Agreement) – World Trade Organization (1994 (in force 1995)). https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/15sps_01_e.htm (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  4. RS-INT-07: Codex Pesticide Residues in Food and Feed Database – FAO/WHO Codex Alimentarius Commission (2026). https://codex.fao.org/codex-texts/codex-online-databases/pesticides-residues (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  5. RS-INT-36: Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR) - WHO page – World Health Organization (2026). https://www.who.int/groups/joint-fao-who-meeting-on-pesticide-residues-(jmpr) (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  6. RS-INT-21: GEMS/Food - Food Contamination Monitoring and Assessment Programme (WHO web page) and GEMS/Food Contaminants database landing page – World Health Organization (2026). https://www.who.int/teams/nutrition-and-food-safety/databases/global-environment-monitoring-system-food-contamination (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  7. RS-INT-29: News release: Unsafe food causes 866 million illnesses and 1.5 million deaths annually, young children at highest risk (4 June 2026) – World Health Organization (2026). https://www.who.int/news/item/04-06-2026-unsafe-food-causes-866-million-illnesses-and-1.5-million-deaths-annually--young-children-at-highest-risk (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  8. RS-INT-08: CXM 2-2024 Maximum Residue Limits (MRLs) and Risk Management Recommendations (RMRs) for Residues of Veterinary Drugs in Foods – FAO/WHO Codex Alimentarius Commission (2024). https://codex.fao.org/restapi/searchstandard/MRL2e.pdf?lang=en&id=41 (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  9. RS-INT-10: CXC 61-2005 Code of Practice to Minimize and Contain Foodborne Antimicrobial Resistance (amended 2021) – FAO/WHO Codex Alimentarius Commission (2005, amended 2021). https://codex.fao.org/restapi/searchstandard/CXC_061e.pdf?lang=en&id=302 (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  10. RS-INT-11: CXG 94-2021 Guidelines on integrated monitoring and surveillance of foodborne antimicrobial resistance; CXG 77-2011 Guidelines for Risk Analysis of Foodborne AMR (rev. 2021) – FAO/WHO Codex Alimentarius Commission (2021). https://codex.fao.org/restapi/searchstandard/CXG_94e.pdf?lang=en&id=8037 (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  11. RS-INT-17: CXC 54-2004 Code of Practice on Good Animal Feeding (amended 2008, 2024) – FAO/WHO Codex Alimentarius Commission (2004, amended 2024). https://codex.fao.org/restapi/searchstandard/CXC_054e.pdf?lang=en&id=414 (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  12. RS-INT-18: CXG 71-2009 Guidelines for the Design and Implementation of National Regulatory Food Safety Assurance Programmes Associated with the Use of Veterinary Drugs in Food Producing Animals (rev. 2012, 2014) – FAO/WHO Codex Alimentarius Commission (2009, rev. 2014). https://codex.fao.org/restapi/searchstandard/CXG_071e_2014.pdf?lang=en&id=7006 (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  13. RS-INT-19: WHO guidelines on use of medically important antimicrobials in food-producing animals – World Health Organization (2017). https://www.who.int/publications/i/item/9789241550130 (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  14. RS-INT-20: WHO List of Medically Important Antimicrobials: a risk management tool for mitigating antimicrobial resistance due to non-human use (WHO MIA List, 7th revision) – World Health Organization (2024). https://cdn.who.int/media/docs/default-source/gcp/who-mia-list-2024-lv.pdf?sfvrsn=3320dd3d_2 (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  15. RS-INT-24: Annual Report on Antimicrobial Agents Intended for Use in Animals, 9th report (ANIMUSE) – World Organisation for Animal Health (WOAH) (2025). https://www.woah.org/app/uploads/2025/05/en-woah-amu-report-2025-final.pdf (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  16. RS-INT-35: Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) - WHO page – World Health Organization (2026). https://www.who.int/groups/joint-fao-who-expert-committee-on-food-additives-(jecfa) (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  17. RS-INT-09: REP12/CAC Report of the 35th Session of the Codex Alimentarius Commission, Rome, 2-7 July 2012 – FAO/WHO Codex Alimentarius Commission (2012). https://www.fao.org/input/download/report/772/REP12_CACe.pdf (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  18. RS-INT-06: DS26: European Communities - Measures Concerning Meat and Meat Products (Hormones) - case summary – World Trade Organization (1996-2014). https://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds26_e.htm (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  19. RS-INT-12: CXS 193-1995 General Standard for Contaminants and Toxins in Food and Feed (last amended 2025) – FAO/WHO Codex Alimentarius Commission (1995, amended 2025). https://codex.fao.org/restapi/searchstandard/CXS_193e.pdf?lang=en&id=18 (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  20. RS-INT-41: Codex 'Find a Codex text' list (LoadFilter endpoint behind codex.fao.org/codex-texts/find-a-codex-text) – FAO/WHO Codex Alimentarius Commission (2026). https://codex.fao.org/codex-texts/find-a-codex-text (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  21. RS-INT-22: GEMS/Food overview fact sheet 'Monitoring exposure to food chemicals' – World Health Organization (2017). https://cdn.who.int/media/docs/default-source/food-safety/gems-food/gems-overview-2017.pdf?sfvrsn=d33fae48_2 (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
  22. RS-INT-31: WHO estimates of the global, regional, and national burden of 42 foodborne infectious and chemical hazards, 2000-21: an updated data synthesis – Lake RJ, Devleesschauwer B, Majowicz S, et al. (2026). https://doi.org/10.1016/j.langlo.2026.103994 (geprüft, abgerufen 2026-10-25)
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