Leitlinie / Stellungnahmeunabhängige Gegenprüfungnur Abstract geprüft I-RES-04 Standardprüfung
EU-Verbot antibiotischer Leistungsförderer
Regulation (EC) No 1831/2003 on additives for use in animal nutrition, Article 11
Kurzüberblick
European Parliament and Council. Official Journal of the EU 2003
Seit dem 1. Januar 2006 dürfen Antibiotika in Futtermitteln in der EU nicht als Leistungsförderer verwendet werden.
Unterstützt die Studie die konkrete Behauptung? Unklar · Methodische Qualität: hoch
Verständliche Zusammenfassung
Studie einfach erklärt
- Was wollten die Forschenden herausfinden?
Leistungsförderer verbieten.
- Wie wurde die Studie durchgeführt?
Verordnung.
- Was wurde tatsächlich festgestellt?
Verbot ab 2006.
- Was bedeuten die Ergebnisse im Alltag?
Keine legale Antibiotikamast in der EU.
- Was sagt sie über Elawadys konkrete Behauptung aus?
Kontext.
- Gelten die Ergebnisse auch für Deutschland und Europa?
Hoch.
Wissenschaftliche Detailprüfung
1. Vollständige Quellenangabe
- Autorinnen und Autoren
- European Parliament and Council
- Fachzeitschrift
- Official Journal of the EU
- Jahr
- 2003
- Identifikator
- Verifizierung
- verifiziert – legislation.gov.uk article page fetched via WebFetch 2026-10-25.
- Zurückgezogen
- nein
- Korrekturen
- keine
- Geprüfter Umfang
- nur Abstract
- Interessenkonflikte und Finanzierung
nicht zutreffend (offizielles Dokument)
2. Forschungsfrage
3. Studiendesign und Population
- Studiendesign
- Leitlinie / Stellungnahme – EU-Verordnung über Futtermittelzusatzstoffe (Art. 11: Auslaufen antibiotischer Leistungsförderer)
- Land
EU
- Zeitraum
2003 (wirksam ab 1. Jan. 2006)
4. Methoden und Endpunkte
5. Tatsächliche Ergebnisse
- Ergebnisse
Art. 11 Abs. 2: „Antibiotika, ausgenommen Kokzidiostatika und Histomonostatika, dürfen nur bis zum 31. Dezember 2005 als Futtermittelzusatzstoffe in Verkehr gebracht und verwendet werden; ab dem 1. Januar 2006 werden diese Stoffe aus dem Register gestrichen.“
- Absolute Risiken
nicht berichtet
6. Stärken
- Verbindliches Recht
7. Schwächen
8. Risiko systematischer Verzerrungen
- Orientierendes Instrument
- none applicable
- Art der Einschätzung
- vereinfachte Einschätzung (nur Abstract)
- Formale Vollbewertung
- nein
- Gesamturteil Biasrisiko
- nicht beurteilbar
9. Bewertung der statistischen Interpretation
10. Relevanz für die konkrete Aussage
11. Unabhängige Gegenbefunde
12. Übertragbarkeit auf Deutschland und Europa
Hoch.
13. Methodisches Gesamturteil
Referenz zum Verbot von Leistungsförderern.
| Mehrdimensionale Bewertung | |
|---|---|
| Authentizität der Quelle | verifiziert |
| Methodische Qualität | hoch |
| Biasrisiko | nicht beurteilbar |
| Präzision der Ergebnisse | nicht anwendbar |
| Direkte Relevanz | direkt |
| Reproduzierbarkeit | nicht repliziert |
| Konsistenz mit der Gesamtevidenz | unbekannt |
| Regionale Übertragbarkeit | hoch |
| Angemessenheit der Interpretation (durch das Archiv) | nicht anwendbar |
14. Offene Fragen
15. Verknüpfte Faktenchecks
- Mastrinder bekommen Hormone (Testosteron/Androgene, „Boldex“ – vermutlich Boldenon) und Antibiotika gespritzt, um sie zu mästen; das Fleisch ist also „gespritzt“. – Studien, die der Behauptung widersprechen oder sie einschränken
- Antibiotika wurden (und werden) in der Geflügelproduktion eingesetzt, damit Hühner schneller wachsen. – Studien, die die Behauptung unterstützen