Risikobewertungunabhängige GegenprüfungVolltext geprüft★ wichtige Studie I-SOD-09 Tiefenprüfung

IARC und JECFA zu Aspartam

Aspartame hazard and risk assessment results released (IARC and WHO/FAO JECFA, 14 July 2023) — news release

Kurzüberblick

WHO / IARC / JECFA. WHO news release 2023

Die IARC sprach auf Grundlage begrenzter Evidenz von „möglicherweise krebserregend“; das JECFA behielt die sichere Tagesgrenze von 40 mg/kg bei.

Unterstützt die Studie die konkrete Behauptung? Teilweise · Methodische Qualität: hoch

Originalpublikation

Verständliche Zusammenfassung

Studie einfach erklärt
Was wollten die Forschenden herausfinden?

Krebserzeugende Gefahr und akzeptable Aufnahmemenge von Aspartam.

Wie wurde die Studie durchgeführt?

Gemeinsame Gefahrenbewertung (IARC) und Risikobewertung (JECFA) (Pressemitteilung vollständig gelesen).

Wie viele Menschen, Tiere oder Proben wurden untersucht?

Nicht zutreffend; Allgemeinbevölkerung

Was wurde tatsächlich festgestellt?

IARC: Gruppe 2B (begrenzte Evidenz beim Menschen für hepatozelluläres Karzinom; begrenzt bei Tieren; begrenzt mechanistisch). JECFA: kein ausreichender Grund, den ADI-Wert von 0–40 mg/kg Körpergewicht zu ändern; ein Erwachsener mit 70 kg müsste >9–14 Dosen/Tag (je 200–300 mg) trinken, um ihn zu überschreiten. IARC-Einstufungen spiegeln die Stärke der Evidenz wider, nicht das Risiko bei einer bestimmten Exposition.

Wie groß war der beobachtete Effekt?

ADI 0–40 mg/kg Körpergewicht

Was bedeuten die Ergebnisse im Alltag?

Die normale Aufnahme liegt für die meisten Menschen innerhalb der sicheren Grenze.

Welche Einschränkungen hat die Studie?

Begrenzte Evidenzbasis

Was sagt sie über Elawadys konkrete Behauptung aus?

Stützt C-UPF-08 (Tatsache); schränkt C-UPF-07 ein.

Gelten die Ergebnisse auch für Deutschland und Europa?

Trifft zu; Aspartam (E951) in der EU zugelassen.

Was lässt sich aus dieser Studie ausdrücklich nicht schließen?

Dass Aspartam Krebs verursacht.

Wissenschaftliche Detailprüfung

1. Vollständige Quellenangabe

Autorinnen und Autoren
WHO / IARC / JECFA
Fachzeitschrift
WHO news release
Jahr
2023
Identifikator
Verifizierung
verifiziert – URL fetch 2026-10-25: https://www.who.int/news/item/14-07-2023-aspartame-hazard-and-risk-assessment-results-released
Zurückgezogen
nein
Korrekturen
keine
Geprüfter Umfang
Volltext
Interessenkonflikte und Finanzierung

Nicht zutreffend

2. Forschungsfrage

Krebserzeugende Gefahr und akzeptable Aufnahmemenge von Aspartam.

3. Studiendesign und Population

Studiendesign
Risikobewertung – Gemeinsame Gefahrenbewertung (IARC) und Risikobewertung (JECFA) (Pressemitteilung vollständig gelesen).
Population

Allgemeinbevölkerung

Land

Weltweit

Zeitraum

2023

Stichprobengröße

Nicht zutreffend

Ein- und Ausschlusskriterien

Nicht zutreffend

4. Methoden und Endpunkte

Exposition / Intervention

Aspartam

Vergleichsgruppe

Nicht zutreffend

Endpunkte

Krebs; ADI

Statistische Methoden

IARC-Einstufung; ADI-Wert des JECFA

5. Tatsächliche Ergebnisse

Ergebnisse

IARC: Gruppe 2B (begrenzte Evidenz beim Menschen für hepatozelluläres Karzinom; begrenzt bei Tieren; begrenzt mechanistisch). JECFA: kein ausreichender Grund, den ADI-Wert von 0–40 mg/kg Körpergewicht zu ändern; ein Erwachsener mit 70 kg müsste >9–14 Dosen/Tag (je 200–300 mg) trinken, um ihn zu überschreiten. IARC-Einstufungen spiegeln die Stärke der Evidenz wider, nicht das Risiko bei einer bestimmten Exposition.

Absolute Risiken

nicht zutreffend

Schlussfolgerung der Autorinnen und Autoren

Die Sicherheit ist bei üblicherweise verwendeten Dosen kein großes Problem; weitere Forschung nötig.

6. Stärken

  • Zwei unabhängige, einander ergänzende Bewertungen

7. Schwächen

  • Begrenzte Evidenzbasis

8. Risiko systematischer Verzerrungen

Orientierendes Instrument
none applicable
Art der Einschätzung
vereinfachte Einschätzung (nur Abstract)
Formale Vollbewertung
nein
Gesamturteil Biasrisiko
nicht beurteilbar
Begründung

Behördliche Bewertung.

9. Bewertung der statistischen Interpretation

Nicht zutreffend.

10. Relevanz für die konkrete Aussage

Stützt C-UPF-08 (Tatsache); schränkt C-UPF-07 ein.

11. Unabhängige Gegenbefunde

Keine.

12. Übertragbarkeit auf Deutschland und Europa

Trifft zu; Aspartam (E951) in der EU zugelassen.

13. Methodisches Gesamturteil

Maßgeblicher Kontext zur IARC-Einstufung 2B.

Mehrdimensionale Bewertung
Mehrdimensionale Bewertung
Authentizität der Quelleverifiziert
Methodische Qualitäthoch
Biasrisikonicht beurteilbar
Präzision der Ergebnissenicht anwendbar
Direkte Relevanzdirekt
Reproduzierbarkeitnicht repliziert
Konsistenz mit der Gesamtevidenzkonsistent
Regionale Übertragbarkeithoch
Angemessenheit der Interpretation (durch das Archiv)nicht anwendbar

14. Offene Fragen

Langfristiges Risiko.

15. Verknüpfte Faktenchecks