Risikobewertungunabhängige GegenprüfungVolltext geprüft★ wichtige Studie I-SOD-09 Tiefenprüfung
IARC und JECFA zu Aspartam
Aspartame hazard and risk assessment results released (IARC and WHO/FAO JECFA, 14 July 2023) — news release
Kurzüberblick
WHO / IARC / JECFA. WHO news release 2023
Die IARC sprach auf Grundlage begrenzter Evidenz von „möglicherweise krebserregend“; das JECFA behielt die sichere Tagesgrenze von 40 mg/kg bei.
Unterstützt die Studie die konkrete Behauptung? Teilweise · Methodische Qualität: hoch
Verständliche Zusammenfassung
Studie einfach erklärt
- Was wollten die Forschenden herausfinden?
Krebserzeugende Gefahr und akzeptable Aufnahmemenge von Aspartam.
- Wie wurde die Studie durchgeführt?
Gemeinsame Gefahrenbewertung (IARC) und Risikobewertung (JECFA) (Pressemitteilung vollständig gelesen).
- Wie viele Menschen, Tiere oder Proben wurden untersucht?
Nicht zutreffend; Allgemeinbevölkerung
- Was wurde tatsächlich festgestellt?
IARC: Gruppe 2B (begrenzte Evidenz beim Menschen für hepatozelluläres Karzinom; begrenzt bei Tieren; begrenzt mechanistisch). JECFA: kein ausreichender Grund, den ADI-Wert von 0–40 mg/kg Körpergewicht zu ändern; ein Erwachsener mit 70 kg müsste >9–14 Dosen/Tag (je 200–300 mg) trinken, um ihn zu überschreiten. IARC-Einstufungen spiegeln die Stärke der Evidenz wider, nicht das Risiko bei einer bestimmten Exposition.
- Wie groß war der beobachtete Effekt?
ADI 0–40 mg/kg Körpergewicht
- Was bedeuten die Ergebnisse im Alltag?
Die normale Aufnahme liegt für die meisten Menschen innerhalb der sicheren Grenze.
- Welche Einschränkungen hat die Studie?
Begrenzte Evidenzbasis
- Was sagt sie über Elawadys konkrete Behauptung aus?
- Gelten die Ergebnisse auch für Deutschland und Europa?
Trifft zu; Aspartam (E951) in der EU zugelassen.
- Was lässt sich aus dieser Studie ausdrücklich nicht schließen?
Dass Aspartam Krebs verursacht.
Wissenschaftliche Detailprüfung
1. Vollständige Quellenangabe
- Autorinnen und Autoren
- WHO / IARC / JECFA
- Fachzeitschrift
- WHO news release
- Jahr
- 2023
- Identifikator
- Verifizierung
- verifiziert – URL fetch 2026-10-25: https://www.who.int/news/item/14-07-2023-aspartame-hazard-and-risk-assessment-results-released
- Zurückgezogen
- nein
- Korrekturen
- keine
- Geprüfter Umfang
- Volltext
- Interessenkonflikte und Finanzierung
Nicht zutreffend
2. Forschungsfrage
Krebserzeugende Gefahr und akzeptable Aufnahmemenge von Aspartam.
3. Studiendesign und Population
- Studiendesign
- Risikobewertung – Gemeinsame Gefahrenbewertung (IARC) und Risikobewertung (JECFA) (Pressemitteilung vollständig gelesen).
- Population
Allgemeinbevölkerung
- Land
Weltweit
- Zeitraum
2023
- Stichprobengröße
Nicht zutreffend
- Ein- und Ausschlusskriterien
Nicht zutreffend
4. Methoden und Endpunkte
- Exposition / Intervention
Aspartam
- Vergleichsgruppe
Nicht zutreffend
- Endpunkte
Krebs; ADI
- Statistische Methoden
IARC-Einstufung; ADI-Wert des JECFA
5. Tatsächliche Ergebnisse
- Ergebnisse
IARC: Gruppe 2B (begrenzte Evidenz beim Menschen für hepatozelluläres Karzinom; begrenzt bei Tieren; begrenzt mechanistisch). JECFA: kein ausreichender Grund, den ADI-Wert von 0–40 mg/kg Körpergewicht zu ändern; ein Erwachsener mit 70 kg müsste >9–14 Dosen/Tag (je 200–300 mg) trinken, um ihn zu überschreiten. IARC-Einstufungen spiegeln die Stärke der Evidenz wider, nicht das Risiko bei einer bestimmten Exposition.
- Absolute Risiken
nicht zutreffend
- Schlussfolgerung der Autorinnen und Autoren
Die Sicherheit ist bei üblicherweise verwendeten Dosen kein großes Problem; weitere Forschung nötig.
6. Stärken
- Zwei unabhängige, einander ergänzende Bewertungen
7. Schwächen
- Begrenzte Evidenzbasis
8. Risiko systematischer Verzerrungen
- Orientierendes Instrument
- none applicable
- Art der Einschätzung
- vereinfachte Einschätzung (nur Abstract)
- Formale Vollbewertung
- nein
- Gesamturteil Biasrisiko
- nicht beurteilbar
- Begründung
Behördliche Bewertung.
9. Bewertung der statistischen Interpretation
Nicht zutreffend.
10. Relevanz für die konkrete Aussage
Stützt C-UPF-08 (Tatsache); schränkt C-UPF-07 ein.
11. Unabhängige Gegenbefunde
Keine.
12. Übertragbarkeit auf Deutschland und Europa
Trifft zu; Aspartam (E951) in der EU zugelassen.
13. Methodisches Gesamturteil
Maßgeblicher Kontext zur IARC-Einstufung 2B.
| Mehrdimensionale Bewertung | |
|---|---|
| Authentizität der Quelle | verifiziert |
| Methodische Qualität | hoch |
| Biasrisiko | nicht beurteilbar |
| Präzision der Ergebnisse | nicht anwendbar |
| Direkte Relevanz | direkt |
| Reproduzierbarkeit | nicht repliziert |
| Konsistenz mit der Gesamtevidenz | konsistent |
| Regionale Übertragbarkeit | hoch |
| Angemessenheit der Interpretation (durch das Archiv) | nicht anwendbar |
14. Offene Fragen
Langfristiges Risiko.
15. Verknüpfte Faktenchecks
- Künstliche Süßstoffe (Aspartam, Acesulfam-K, Sucralose) sind mit einem höheren Krebs- und Herz-Kreislauf-Risiko verbunden. – Studien, die der Behauptung widersprechen oder sie einschränken
- 2023 stufte die IARC Aspartam als „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ ein (Gruppe 2B). – Studien, die die Behauptung unterstützen