Leitlinie / Stellungnahmeunabhängige GegenprüfungVolltext geprüft I-CHK-02 Standardprüfung

EU-Verbot antibiotischer Leistungsförderer

Regulation (EC) No 1831/2003 on additives for use in animal nutrition (original text, Article 11 and recitals 25-26)

Kurzüberblick

European Parliament and Council. Official Journal of the EU (copy at legislation.gov.uk) 2003

Seit 2006 dürfen Antibiotika in der EU nicht als wachstumsfördernde Futtermittelzusatzstoffe verwendet werden.

Unterstützt die Studie die konkrete Behauptung? Nein · Methodische Qualität: nicht anwendbar

Originalpublikation

Verständliche Zusammenfassung

Studie einfach erklärt
Was wollten die Forschenden herausfinden?

Regeln für Futtermittelzusatzstoffe einschließlich des Ausstiegs aus antibiotischen Leistungsförderern

Wie wurde die Studie durchgeführt?

EU-Verordnung

Wie viele Menschen, Tiere oder Proben wurden untersucht?

Nicht zutreffend; Futtermittel in der EU

Was wurde tatsächlich festgestellt?

Artikel 11 Absatz 2: Antibiotika, außer Kokzidiostatika und Histomonostatika, dürfen nur bis 31. Dezember 2005 als Futtermittelzusatzstoffe in Verkehr gebracht und verwendet werden; ab 1. Januar 2006 werden sie aus dem Register gestrichen. Erwägungsgrund 25 zitiert den Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss: Wachstumsfördernde antimikrobielle Stoffe aus Klassen, die in der Medizin eingesetzt werden, sollten schrittweise abgeschafft werden.

Wie groß war der beobachtete Effekt?

Nicht zutreffend

Was bedeuten die Ergebnisse im Alltag?

„Routinemäßige Antibiotika zur Wachstumsförderung“ sind in der EU nicht erlaubt.

Welche Einschränkungen hat die Studie?

Therapeutischer und prophylaktischer tierärztlicher Einsatz separat geregelt (nicht abgedeckt)

Was sagt sie über Elawadys konkrete Behauptung aus?

Schränkt die Behauptung für die EU ein.

Gelten die Ergebnisse auch für Deutschland und Europa?

Unmittelbar EU.

Was lässt sich aus dieser Studie ausdrücklich nicht schließen?

Betrifft nicht den therapeutischen Einsatz.

Wissenschaftliche Detailprüfung

1. Vollständige Quellenangabe

Autorinnen und Autoren
European Parliament and Council
Fachzeitschrift
Official Journal of the EU (copy at legislation.gov.uk)
Jahr
2003
Identifikator
Verifizierung
verifiziert – Original adopted text fetched 2026-10-25 from https://www.legislation.gov.uk/eur/2003/1831/article/11/adopted and /introduction/adopted (EUR-Lex blocked automated access)
Zurückgezogen
nein
Korrekturen

Spätere Änderungen existieren (nicht geprüft)

Geprüfter Umfang
Volltext
Interessenkonflikte und Finanzierung

Nicht zutreffend

2. Forschungsfrage

Regeln für Futtermittelzusatzstoffe einschließlich des Ausstiegs aus antibiotischen Leistungsförderern

3. Studiendesign und Population

Studiendesign
Leitlinie / Stellungnahme – EU-Verordnung
Population

Futtermittel in der EU

Land

EU

Zeitraum

Erlassen 2003; Antibiotika außer Kokzidiostatika/Histomonostatika ab 1. Januar 2006 aus dem Register gestrichen

Stichprobengröße

Nicht zutreffend

Ein- und Ausschlusskriterien

Nicht zutreffend

4. Methoden und Endpunkte

Exposition / Intervention

Antibiotika als Futtermittelzusatzstoffe

Vergleichsgruppe

Nicht zutreffend

Endpunkte

Rechtlicher Status

Statistische Methoden

Nicht zutreffend

5. Tatsächliche Ergebnisse

Ergebnisse

Artikel 11 Absatz 2: Antibiotika, außer Kokzidiostatika und Histomonostatika, dürfen nur bis 31. Dezember 2005 als Futtermittelzusatzstoffe in Verkehr gebracht und verwendet werden; ab 1. Januar 2006 werden sie aus dem Register gestrichen. Erwägungsgrund 25 zitiert den Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss: Wachstumsfördernde antimikrobielle Stoffe aus Klassen, die in der Medizin eingesetzt werden, sollten schrittweise abgeschafft werden.

Absolute Risiken

Nicht zutreffend

Schlussfolgerung der Autorinnen und Autoren

Nicht zutreffend

6. Stärken

  • Verbindliches Recht

7. Schwächen

  • Therapeutischer und prophylaktischer tierärztlicher Einsatz separat geregelt (nicht abgedeckt)

8. Risiko systematischer Verzerrungen

Orientierendes Instrument
none applicable
Art der Einschätzung
vereinfachte Einschätzung (nur Abstract)
Formale Vollbewertung
nein
Gesamturteil Biasrisiko
nicht beurteilbar
Begründung

Rechtstext.

9. Bewertung der statistischen Interpretation

Nicht zutreffend.

10. Relevanz für die konkrete Aussage

C-CHK-05, C-CHK-07.

11. Unabhängige Gegenbefunde

Nicht zutreffend.

12. Übertragbarkeit auf Deutschland und Europa

Unmittelbar EU.

13. Methodisches Gesamturteil

Antibiotische Leistungsförderer sind in der EU seit 2006 verboten.

Mehrdimensionale Bewertung
Mehrdimensionale Bewertung
Authentizität der Quelleverifiziert
Methodische Qualitätnicht anwendbar
Biasrisikonicht beurteilbar
Präzision der Ergebnissenicht anwendbar
Direkte Relevanzindirekt
Reproduzierbarkeitunbekannt
Konsistenz mit der Gesamtevidenzunbekannt
Regionale Übertragbarkeithoch
Angemessenheit der Interpretation (durch das Archiv)nicht anwendbar

14. Offene Fragen

Ägyptische Entsprechung (nicht überprüft).

15. Verknüpfte Faktenchecks