Leitlinie / Stellungnahmeunabhängige GegenprüfungVolltext geprüft I-CHK-02 Standardprüfung
EU-Verbot antibiotischer Leistungsförderer
Regulation (EC) No 1831/2003 on additives for use in animal nutrition (original text, Article 11 and recitals 25-26)
Kurzüberblick
European Parliament and Council. Official Journal of the EU (copy at legislation.gov.uk) 2003
Seit 2006 dürfen Antibiotika in der EU nicht als wachstumsfördernde Futtermittelzusatzstoffe verwendet werden.
Unterstützt die Studie die konkrete Behauptung? Nein · Methodische Qualität: nicht anwendbar
Verständliche Zusammenfassung
Studie einfach erklärt
- Was wollten die Forschenden herausfinden?
Regeln für Futtermittelzusatzstoffe einschließlich des Ausstiegs aus antibiotischen Leistungsförderern
- Wie wurde die Studie durchgeführt?
EU-Verordnung
- Wie viele Menschen, Tiere oder Proben wurden untersucht?
Nicht zutreffend; Futtermittel in der EU
- Was wurde tatsächlich festgestellt?
Artikel 11 Absatz 2: Antibiotika, außer Kokzidiostatika und Histomonostatika, dürfen nur bis 31. Dezember 2005 als Futtermittelzusatzstoffe in Verkehr gebracht und verwendet werden; ab 1. Januar 2006 werden sie aus dem Register gestrichen. Erwägungsgrund 25 zitiert den Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss: Wachstumsfördernde antimikrobielle Stoffe aus Klassen, die in der Medizin eingesetzt werden, sollten schrittweise abgeschafft werden.
- Wie groß war der beobachtete Effekt?
Nicht zutreffend
- Was bedeuten die Ergebnisse im Alltag?
„Routinemäßige Antibiotika zur Wachstumsförderung“ sind in der EU nicht erlaubt.
- Welche Einschränkungen hat die Studie?
Therapeutischer und prophylaktischer tierärztlicher Einsatz separat geregelt (nicht abgedeckt)
- Was sagt sie über Elawadys konkrete Behauptung aus?
Schränkt die Behauptung für die EU ein.
- Gelten die Ergebnisse auch für Deutschland und Europa?
Unmittelbar EU.
- Was lässt sich aus dieser Studie ausdrücklich nicht schließen?
Betrifft nicht den therapeutischen Einsatz.
Wissenschaftliche Detailprüfung
1. Vollständige Quellenangabe
- Autorinnen und Autoren
- European Parliament and Council
- Fachzeitschrift
- Official Journal of the EU (copy at legislation.gov.uk)
- Jahr
- 2003
- Identifikator
- Verifizierung
- verifiziert – Original adopted text fetched 2026-10-25 from https://www.legislation.gov.uk/eur/2003/1831/article/11/adopted and /introduction/adopted (EUR-Lex blocked automated access)
- Zurückgezogen
- nein
- Korrekturen
Spätere Änderungen existieren (nicht geprüft)
- Geprüfter Umfang
- Volltext
- Interessenkonflikte und Finanzierung
Nicht zutreffend
2. Forschungsfrage
Regeln für Futtermittelzusatzstoffe einschließlich des Ausstiegs aus antibiotischen Leistungsförderern
3. Studiendesign und Population
- Studiendesign
- Leitlinie / Stellungnahme – EU-Verordnung
- Population
Futtermittel in der EU
- Land
EU
- Zeitraum
Erlassen 2003; Antibiotika außer Kokzidiostatika/Histomonostatika ab 1. Januar 2006 aus dem Register gestrichen
- Stichprobengröße
Nicht zutreffend
- Ein- und Ausschlusskriterien
Nicht zutreffend
4. Methoden und Endpunkte
- Exposition / Intervention
Antibiotika als Futtermittelzusatzstoffe
- Vergleichsgruppe
Nicht zutreffend
- Endpunkte
Rechtlicher Status
- Statistische Methoden
Nicht zutreffend
5. Tatsächliche Ergebnisse
- Ergebnisse
Artikel 11 Absatz 2: Antibiotika, außer Kokzidiostatika und Histomonostatika, dürfen nur bis 31. Dezember 2005 als Futtermittelzusatzstoffe in Verkehr gebracht und verwendet werden; ab 1. Januar 2006 werden sie aus dem Register gestrichen. Erwägungsgrund 25 zitiert den Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss: Wachstumsfördernde antimikrobielle Stoffe aus Klassen, die in der Medizin eingesetzt werden, sollten schrittweise abgeschafft werden.
- Absolute Risiken
Nicht zutreffend
- Schlussfolgerung der Autorinnen und Autoren
Nicht zutreffend
6. Stärken
- Verbindliches Recht
7. Schwächen
- Therapeutischer und prophylaktischer tierärztlicher Einsatz separat geregelt (nicht abgedeckt)
8. Risiko systematischer Verzerrungen
- Orientierendes Instrument
- none applicable
- Art der Einschätzung
- vereinfachte Einschätzung (nur Abstract)
- Formale Vollbewertung
- nein
- Gesamturteil Biasrisiko
- nicht beurteilbar
- Begründung
Rechtstext.
9. Bewertung der statistischen Interpretation
Nicht zutreffend.
10. Relevanz für die konkrete Aussage
11. Unabhängige Gegenbefunde
Nicht zutreffend.
12. Übertragbarkeit auf Deutschland und Europa
Unmittelbar EU.
13. Methodisches Gesamturteil
Antibiotische Leistungsförderer sind in der EU seit 2006 verboten.
| Mehrdimensionale Bewertung | |
|---|---|
| Authentizität der Quelle | verifiziert |
| Methodische Qualität | nicht anwendbar |
| Biasrisiko | nicht beurteilbar |
| Präzision der Ergebnisse | nicht anwendbar |
| Direkte Relevanz | indirekt |
| Reproduzierbarkeit | unbekannt |
| Konsistenz mit der Gesamtevidenz | unbekannt |
| Regionale Übertragbarkeit | hoch |
| Angemessenheit der Interpretation (durch das Archiv) | nicht anwendbar |
14. Offene Fragen
Ägyptische Entsprechung (nicht überprüft).
15. Verknüpfte Faktenchecks
- Industriehähnchen werden routinemäßig mit Antibiotika aufgezogen, und antibiotikaresistente Bakterien (z. B. ESBL-bildende E. coli, MRSA, resistente Campylobacter, mcr-1) gelangen über die Lebensmittelkette vom Geflügel zum Menschen. – Studien, die der Behauptung widersprechen oder sie einschränken
- Hähnchen seien mit arsenhaltigen Arzneimitteln (Roxarson) gefüttert worden, die den Gehalt an krebserregendem anorganischem Arsen im Hähnchenfleisch und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern erhöhen. – Studien mit gemischten oder unklaren Ergebnissen