Leitlinie / Stellungnahmeunabhängige Gegenprüfungnur Abstract geprüft I-RES-01 Standardprüfung

EU-Grenzwerte für Tierarzneimittelrückstände

Commission Regulation (EU) No 37/2010 of 22 December 2009 on pharmacologically active substances and their classification regarding maximum residue limits in foodstuffs of animal origin

Kurzüberblick

European Commission. Official Journal of the EU 2010

Die EU legt Rückstandsgrenzwerte fest (z. B. Emamectin 100 µg/kg in Fisch) und verbietet einige Arzneimittel wie Chloramphenicol und Nitrofurane.

Unterstützt die Studie die konkrete Behauptung? Unklar · Methodische Qualität: hoch

Originalpublikation

Verständliche Zusammenfassung

Studie einfach erklärt
Was wollten die Forschenden herausfinden?

MRL festlegen.

Wie wurde die Studie durchgeführt?

Verordnung.

Was wurde tatsächlich festgestellt?

MRL und Verbote.

Was bedeuten die Ergebnisse im Alltag?

Rückstände sind gesetzlich begrenzt.

Welche Einschränkungen hat die Studie?

Text in der angenommenen Fassung.

Was sagt sie über Elawadys konkrete Behauptung aus?

Kontext.

Gelten die Ergebnisse auch für Deutschland und Europa?

Hoch.

Wissenschaftliche Detailprüfung

1. Vollständige Quellenangabe

Autorinnen und Autoren
European Commission
Fachzeitschrift
Official Journal of the EU
Jahr
2010
Identifikator
Verifizierung
verifiziert – Text read on legislation.gov.uk (copy of EU legislation as adopted, published up to 31 Dec 2020); EUR-Lex returned HTTP 202 (bot check) and could not be read. Fetched 2026-10-25.
Zurückgezogen
nein
Korrekturen
keine
Geprüfter Umfang
nur Abstract
Interessenkonflikte und Finanzierung

nicht zutreffend (offizielles Dokument)

2. Forschungsfrage

Welche Tierarzneimittel sind zugelassen und mit welchen MRL?

3. Studiendesign und Population

Studiendesign
Leitlinie / Stellungnahme – EU-Verordnung: pharmakologisch wirksame Stoffe und MRL in Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Land

EU

Zeitraum

2010 (in der angenommenen Fassung)

4. Methoden und Endpunkte

Endpunkte

MRLs

5. Tatsächliche Ergebnisse

Ergebnisse

Anhang Tabelle 1: Emamectin (Markersubstanz Emamectin B1a) Flossenfische 100 µg/kg Muskel und Haut; Oxytetracyclin alle der Lebensmittelgewinnung dienenden Arten 100 µg/kg Muskel (Flossenfische: Muskel und Haut), 600 Niere, 300 Leber; MRL für Gentamicin nur für Rinder und Schweine aufgeführt (in der angenommenen Fassung). Tabelle 2 verbotene Stoffe (kein MRL festlegbar): Chloramphenicol, Nitrofurane (einschließlich Furazolidon), Metronidazol, Dimetridazol, Ronidazol und weitere.

Absolute Risiken

nicht berichtet

6. Stärken

  • Verbindliches Recht

7. Schwächen

  • Angenommene Fassung; spätere Änderungen nicht geprüft

8. Risiko systematischer Verzerrungen

Orientierendes Instrument
none applicable
Art der Einschätzung
vereinfachte Einschätzung (nur Abstract)
Formale Vollbewertung
nein
Gesamturteil Biasrisiko
nicht beurteilbar

9. Bewertung der statistischen Interpretation

10. Relevanz für die konkrete Aussage

C-FSH-09/10, C-RES-03.

11. Unabhängige Gegenbefunde

12. Übertragbarkeit auf Deutschland und Europa

Hoch.

13. Methodisches Gesamturteil

Rechtliche Referenz.

Mehrdimensionale Bewertung
Mehrdimensionale Bewertung
Authentizität der Quelleverifiziert
Methodische Qualitäthoch
Biasrisikonicht beurteilbar
Präzision der Ergebnissenicht anwendbar
Direkte Relevanzdirekt
Reproduzierbarkeitnicht repliziert
Konsistenz mit der Gesamtevidenzunbekannt
Regionale Übertragbarkeithoch
Angemessenheit der Interpretation (durch das Archiv)nicht anwendbar

14. Offene Fragen

Änderungen nach 2010 (z. B. Einträge für Geflügel).

15. Verknüpfte Faktenchecks